Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1937)
- Article
- Der Siedlungsbau als Teillösung des städtischen Wohnproblemes
- Date
- 1937-08-01
- Page
- Seite 418 (sequence 15)
- Language
- German
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Die Frage besserer Zwischenwände, sowohl im Material, als auch im Verband, wurde bereits erwähnt. Hierher gehören auch die besonderen Gesamtbauweisen, Bauweisen mit fertigen, größeren, montierbaren Bauteilen und Bauweisen mit Spezialmaterialien. Alle diese Möglichkeiten bedürfen eines eingehenden Studiums, das sich aber zweifellos lohnen würde. Zu D. Die Frage der rationellen Bauführung ist mit den vorerwähnten Fragen eng verbunden. Sie wird in Europa und Amerika allmählich immer gründlicher und erfolgreicher bearbeitet. Wenn wir auch von der Möglichkeit und vielleicht auch Notwendigkeit dieser Art der Bearbeitung noch weit entfernt sind, so soll doch klar sein, wieviel Mühe, Materialwerte und damit Geld hier durch primitives Arbeiten, durch mangelhafte Baudisposition und durch gedankenloses Festhalten -an alten Gewohnheiten vergeudet wird. Und dies spielt gerade im Massenbau eine bedeutende Rolle. Hier kann diese Frage nur aufgeworfen werden. Die großen Unternehmungen und große Bau- und Siedlungsgesellschaften müßten sie bearbeiten. Die hier angedeuteten technischen Probleme .sind als Anregungen zu werten und erheben keinerlei Anspruch auf Gründlichkeit und Vollständigkeit. Sie sind auch in der^Kalkulation nicht über d<as Maß des hier bei größeren Bauvorhaben üblichen Arbeitsprozesses berücksichtigt. Aber da liegen nicht zu unterschätzende Ersparungsmöglichkeiten. Soziale und rechtliche Gesichtspunkte. Es wurde schon wiederholt darauf hingewiesen, daß die städtische und vorstädtische Ansiedlung und Wohnungsbeschaffung in ihren bisherigen Formen neben den materiellen Schwierigkeiten eine ganze Reihe von sozialen tlbelständen gezeitigt hat. Durch die Anlage der Siedlung als normalen Stadtteil, durch die Wahl der Parzellengröße und die Anordnung der Verkehrswege und Plätze war die Möglichkeit einer späteren städtischen Entwicklung der Siedlung und' damit die Möglichkeit - der privaten Spekulation bereits im Keime geschaffen. Durch die Art der Finanzierung, die nur eine Erleichterung des privaten Besitzerwerbes darstellt, war der privaten Spekulation die rechtliche Grundlage gegeben. Durch die bedrückenden wirtschaftlichen Verhältnisse eines großen Teils der Angesiedelten wird sie zu gegebener Zeit oft zwangsläufig ausgelöst. Die Verlockung, den wertvollen, aber drückenden Besitz gut zu veräußern, die Sorgen abzuschütteln und mit dem Gewinn in neuer Gegend zu siedeln, ist zu stark, als daß Vorschriften und moralische Hemmungen sie wirksam verhindern könnten. Aber auch dort wo die Spekulation durch Verkauf unterbleibt, wird ein Ventil in Form von Untervermietung, Zubauten zum Zweck der Vermietung oder des Verkaufs, Bodenteilverkauf, Bau von Miethäusern geschaffen. Damit wird aber der Siedlungscharakter zerstört. Anderseits besteht die Gefahr einer sozialen Differenzierung und Zerklüftung zwischen den bemittelten Arbeiter- und Mittelstandsschichten, die zur Ansiedlung_ kommen und dem weitaus größeren Teil, der ausgeschlossen bleibt und gezwungen ist, sich mit schlechten und teueren Wohnungen zu begnügen. Man versucht diese und andere unangenehme Erscheinungen durch scharfe genossenschaftliche Vorschriften zu verhindern. Es steht aber außer Frage, daß man auf die Dauer mit Statuten nicht gegen die Wirklichkeit in der Wirtschaft kämpfen, nicht durch Dekrete den Privatbesitz seines Charakters berauben kann und die materiellen Sorgen der Siedler nicht durch moralische Einwirkungen überwinden wird. Nur eine grundsätzliche Änderung der rechtlichen Voraussetzungen kann diese Erscheinungen beseitigen. Eine gemeinnützige Siedlungsgesellschaft hat das soziale Recht, vom Prinzip des privaten Boden- und Hausbesitzes abzugehen, insbesondere wenn sie gleichzeitig im-