Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1937)
- Article
- Die Vorschläge der Königlichen Kommission
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 341 (sequence 7)
- Language
- German
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gane der Zionistischen Organisation und der Jewish Agency zusammentreten, um die Fragen, die nunmehr vor uns stehen, zu erörtern und zu entscheiden. Aber wir müssen die dem ganzen Bericht zugrunde liegende Voraussetzung, das Mandat sei von Natur unausführbar, sofort bekämpfen. Die Kommission hat mehrere Monate in Palästina zugebracht und die Untersuchung so gründlich durchgeführt, wie es in einer so kurzen Zeit nur möglich war. Es gab niemals ein aufrichtigeres und ehrlicheres Bestreben, sich mit den Tatsachen der palästinensischen Situation vertraut zu machen. Aber die Kommission kam in einem Augenblick nach Palästina, in dem das Versagen der Verwaltung des Landes zu einem Zustand völliger Unsicherheit für Leben und Eigentum der friedliebenden Bewohner, der jüdischen sowohl wie der arabischen, geführt hatte. Man hätte niemals zulassen dürfen, daß es soweit kommt; nachdem dieser Zustand einmal eingetreten war, war es für jeden, der sich zum ersten Mal mit dem Problem zu befassen hatte, nahezu unmöglich, zu erkennen, wem die Verantwortung zuzuschreiben war. Mit dem Grad von Schwäche, den die palästinensische Verwaltung in letzter Zeit an den Tag gelegt hat, kann man jedes Land in den Zustand der Anarchie zurückwerfen. Angesichts einer widerwilligen und nicht hilfsbereiten Verwaltung haben wir unser Werk in Palästina getan und Erfolge errungen. Palästina ist ein Ausnahmefall einer prosperierenden Entwicklung in der Nachkriegszeit: in deren Zuge sich der Lebensstandard seiner schnell wachsenden jüdischen und arabischen Bevölkerung wesentlich gehoben hat. Noch mehr hätte für das Wohl beider Bevölkerungsteile erreicht werden können, wenn die Politik des Mandats getreulich ausgeführt worden wäre, und wenn die Verwaltung die elementarste Pflicht jeder Regierung, für Sicherheit zu sorgen, furchtlos und unparteiisch erfüllt hätte. Durchdrungen von dieser Erkenntnis ist unsere Bewegung vereinigt in der Forderung, daß das Mandat loyal und konsequent durchgeführt wird. In einer einstimmigen Resolution hat das Aktionskomitee der Zionistischen Organisation in seiner letzten Sitzung dieser Forderung Ausdruck gegeben. Die Palliativmittel, die die Königliche Kommission vorschlägt, sind ebenso wenig wie der Teilungsplan mit dem Mandat von 1922 vereinbar. Bevor sie zur Anwendung gelangen könnten, müßte das Mandat vom Völkerbund geändert und das Palästina- Problem aufs Neue international erwogen werden. W ir sehen daher mit Erstaunen, in welcher Weise die Erklärung der englischen Regierung das Prinzip der wirtschaftlichen Fassungskraft für die Regulierung der jüdischen Einwanderung über Bord wirft und unter Verletzung unserer Rechte, der uns gemachten Versprechen in der Vergangenheit, der höchst autoritativen Interpretationen des Mandats durch die englische Regierung, darunter vor allem des Weißbuchs von 1922, das dem Völkerbunde vor der Übertragung des Mandats auf England unterbreitet worden ist, nunmehr ein politisches Maximum für die Einwanderung festsetzt. Wir protestieren aufs Schärfste gegen eine derartige Verdrehung in der Anwendung des Berichtes der Kommission. Der Bericht der Königlichen Kommission erscheint in einer Zeit, in der für Millionen von verfolgten Juden Palästina die einzige Hoffnung auf Erlösung bildet. Der nächste Zionistenkongreß und der Council der Jewish Agency werden nach sorgfältiger Erwägung des Berichtes der Königlichen Kommission und der Erklärung der englischen Regierung unsere Politik festzulegen und zu bestimmen haben. Inzwischen richten wir an das jüdische Volk einen Appell, die Ruhe zu bewahren, an die Gerechtigkeit unserer