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Palästina · 1937-07-01 · Heft 7 (Juli 1937) · p. Seite 340

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Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 7 (Juli 1937)
Article
Die Vorschläge der Königlichen Kommission
Date
1937-07-01
Page
Seite 340 (sequence 6)
Language
German
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5. Während der Durchführung eines solchen Planes beabsichtigt die Regierung nicht, sich von ihrer Verantwortung für Frieden, Ordnung und gute Verwaltung in Palästina loszusagen. Sie befindet sich in allgemeiner Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kommission in Bezug auf die öffentliche Sicherheit. Falls ernste Unruhen, die militärische Intervention erforderlich machen, wieder ausbrechen sollten, wird der Hochkommissär seine Regierungsgewalt über das ganze Land entsprechend der Palestine Defence Order-in-Council auf den kommandierenden General übertragen. 6. Für die unmittelbare Zukunft, das heißt für die Zeit, in der die Form eines Teilungsplans ausgearbeitet wird, beabsichtigt die Regierung, als eine Interim-Maßnahme, alle Bodentransaktionen zu verbieten, die den Teilungsplan präjudizieren könnten. Die Regierung beabsichtigt ferner, da die laufende Schedule der Arbeitereinwanderung Ende Juli erlischt und gewisse Vorsorge für die anschließende Periode getroffen werden muß, eine jüdische Gesamteinwanderung, die für alle Kategorien für die acht Monate von August 1937 bis April 1938 8000 Personen umfassen soll, zu gestatten, vorausgesetzt, daß dadurch die wirtschaftliche Fassungskraft des Landes nicht überschritten wird. 7. Wenn die Regierung eine Lösung des Palästina-Problems durch das Mittel der Aufteilung des Landes unterstützt, so ist sie bei ihrer Entscheidung stark durch die Vorteile beeindruckt, die diese Lösung sowohl den Arabern wie den Juden bietet. Die Araber würden dadurch ihre nationale Unabhängigkeit erreichen und damit imstande sein, auf gleicher Basis mit den Arabern der Nachbarländer in der Sache der arabischen Einheit und Weiterentwicklung zusammen zu arbeiten. Sie würden von allen Befürchtungen jüdischer Herrschaft und von der Besorgnis, daß die heiligen Stätten jemals unter jüdische Kontrolle kommen könnten, endgültig befreit werden. Der arabische Staat würde sowohl von der englischen Regiegierung wie vom jüdischen Staat sehr erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten. Andererseits würde die Teilung des Landes die Errichtung des jüdischen Nationalheimes sicherstellen und jede Möglichkeit, daß es in Zukunft einmal unter arabische Herrschaft kommen könnte, beseitigen. Infolge der Teilung würde das jüdische Nationalheim in einen jüdischen Staat mit voller Kontrolle über die Einwanderung verwandelt werden. Seine Staatsangehörigen würden den gleichen Status erwerben, den die Staatsangehörigen anderer Länder genießen. Die Juden würden endlich aufhören, das Leben einer Minorität zu führen, und das Hauptziel des Zionismus wäre damit erreicht. Auf Grund von Verträgen würde das Recht der Minoritäten in beiden Staaten strikt garantiert werden. Vor allem aber würden Furcht und Verdacht durch ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit ersetzt werden, und beide Völker würden, um die Worte der Kommission zu zitieren, »die unschätzbare Wohltat des Friedens genießen«. Erklärung der Exekutive der Jewish Agency und der Zionistischen Organisation. Der Bericht der Königlichen Kommission schlägt eine Reihe von Palliativmitteln vor, die ein radikales Abweichen von den internationalen Verpflichtungen der englischen Regierung, wie sie im Palästina-Mandat niedergelegt sind, bedeuten. Im Anschluß daran macht die Kommission einen endgültigen Alternativ-Vorschlag: Beendigung des Mandates von 1922 und Aufteilung des Landes. Ein gründliches Studium dieses umfangreichen und komplexen Dokumentes ist erforderlich, bevor eine wohlerwogene Stellungnahme erfolgen kann; in ein paar Stunden kann das unmöglich geschehen. Innerhalb eines Monats werden die obersten Or-

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