Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1937)
- Article
- Die Vorschläge der Königlichen Kommission
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 339 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Haifa 1× ep/1047930
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Der arabische Staat soll eine Subvention von 2,000.000 £ erhalten, sowie einen zusätzlichen, in seiner Höhe noch festzusetzenden Beitrag für die Überführung der arabischen Bevölkerung aus dem jüdischen in das arabische Staatsgebiet. Durch Verträge mit den beiden Staaten soll der Güterverkehr von dem jüdischen Haifa in das arabische Staatsgebiet und von Akaba und Ägypten in das jüdische Staatsgebiet geregelt werden. Während der Übergangszeit soll das Land unter zentraler britischer Verwaltung bleiben; der bestehende Advisory Council soll durch eine Anzahl von Vertretern beider Völker vergrößert werden, wobei die Regierung die Vertreter des einen Volkes auch dann berufen soll, wenn das andere Volk seine Mitarbeit im Council verweigern sollte. Während der Übergangszeit bis 1. Jänner 1940 soll der Bodenerwerb durch Araber im zukünftigen jüdischen Gebiet und der Bodenerwerb durch Juden im zukünftigen arabischen Gebiet verboten werden. Die Einwanderung während der Übergangszeit soll in Übereinstimmung mit der wirtschaftlichen Fassungskraft des Landes geregelt werden, wobei jedochnur die Kapazität des zukünftigen jüdischen Staatsgebietes berücksichtigt werden soll. Erklärung der britischen Regierung. Die Regierung hat auf Ersuchen Seiner Majestät den einstimmigen Bericht der Königlichen Kommission für Palästina erwogen. Die Regierung befindet sich in allgemeiner Übereinstimmung mit den Begründungen und Schlußfolgerungen der Kommission. 2. Die gegenwärtige Regierung und ihre Vorgänger haben, wie von der Kommission in ihrer historischen Übersicht voll anerkannt wird, seit Annahme der Verpflichtungen des Mandates die im Sinne des Mandates selbstgelegene Ansicht vertreten, daß die Verpflichtungen gegenüber den Arabern und Juden nicht miteinander unvereinbar sind, in der Annahme, daß im Laufe der Zeit die beiden Völker ihre nationalen Aspirationen so korrigieren würden, daß die Errichtung eines Gemeinwesens unter einer vereinigten Regierung sich als möglich erwiese. 3. Trotz vieler entmutigenden Erfahrungen während der letzten 17 Jahre hat die Regierung ihre Politik auf die Erwartung einer Zusammenarbeit zwischen Juden und Arabern gegründet und hat jede Gelegenheit wahrgenommen, um eine solche Zusammenarbeit zu ermutigen. Im Lichte der Erfahrung und der von der Kommission vorgebrachten Argumente ist die Regierung zu der Schlußfolgerung getrieben worden, daß zwischen den Aspirationen der Araber und Juden in Palästina ein unversöhnlicher Konflikt besteht, daß diese Aspirationen unter den Bestimmungen des gegenwärtigen Mandates nicht befriedigt werden können, und daß ein Teilungsplan in den allgemeinen Linien, die von der Kommission empfohlen werden, die beste und aussichtsvollste Lösung aus der verfahrenen Situation darstellt Die Regierung beabsichtigt, Seine Majestät entsprechend zu beraten. 4. Die Regierung beabsichtigt daher, diejenigen Schritte zu unternehmen, die notwendig und geeignet sind, ihr angesichts ihrer vertragsmäßigen Verpflichtungen auf Grund des Völkerbund-Vertrages und anderer internationaler Vereinbarungen die erforderliche Freiheit zu geben, um einen Teilungsplan durchzuführen, von dem sie ernstlich hofft, daß es möglich sein wird, die Zustimmung der beteiligten Gemeinschaften in einem erheblichen Ausmaß zu erlangen.