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Palästina · 1937-03-01 · Heft 3 (März 1937) · p. Seite 140

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Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 3 (März 1937)
Article
Die Königliche Kommission
Date
1937-03-01
Page
Seite 140 (sequence 5)
Language
German
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Es wurde unzweckmäßigerweise milde gegen die verbrecherischen Beamten und Banditen verfahren. Nur wenige Verbrecher wurden bestraft, wenige auch nur verhaftet. Die Juden wurden für die während der Unruhen erlittenen Schäden nicht entschädigt, wohl aber die Araber. Das Empörendste ist, daß man den Juden nicht erlaubte, Waffen zur Verteidigung zu tragen. Die Verluste wurden so angezeigt, daß kein Unterschied gemacht wurde zwischen den von der Polizei erschossenen Banditen und den kalt hingemordeten Juden. Schwächliche Politik der britischen Regierung in einem orientalischen Land ist ein Wahnsinn. Schließlich verlas Oberst Wedgwood einen Brief der Lady Reading über die gegenwärtige Lage in Palästina, worin sie ausführt, daß das Prestige Englands infolge der Haltung der Palästinaverwaltung so gesunken sei, daß es zum Gelächter für Juden und Araber werde. Nur ein Gutes sei zu berichten: die Zurückhaltung und Selbstbeherrschung der Juden. Was Palästina brauche sei nicht ein Bericht, sondern ein Mann. * * * Denkschrift der Jewish Agency an die Königliche Kommission» Die Jewish Agency hat an die Königliche Kommission eine Denkschrift gerichtet, in der die jüdischen Beschwerden übersichtlich dargelegt sind. Grundsätzlich wird erklärt, daß die Politik des Jüdischen Nationalheims nicht mit Entschlossenheit und klarer Zielsetzung durchgeführt worden ist. Die unschlüssige Haltung der Regierung gegenüber ihren mit dem Mandat übernommenen Verpflichtungen hat bei den Arabern den Eindruck entstehen lassen, daß die Politik des Jüdischen Nationalheims nicht ernst gemeint sei. Von den Regierungsbeamten seien viele nicht geeignet, die einzigartige Aufgabe, die das Mandat der Palästinaregierung auferlegt, zu erfüllen. Die wiederholten Versuche der Regierung, ihren Verpflichtungen gegenüber den Juden eine begrenzte Auslegung zu geben — so ließ sie den Unruhen vom Jahre 1921 und 1929 die Weißbücher von 1922, bzw. 1930 folgen; außerdem wurde nach beiden Ausbrüchen die jüdische Einwanderung gesperrt —, haben den arabischen Widerstand verstärkt. Die Jewish Agency muß daher feststellen, daß Artikel 2 des Mandats betreffend die Schaffung von Bedingungen, die das Jüdische Nationalheim sichern sollen, nicht in genügender W eise durchgeführt worden ist. Dasselbe trifft auf Artikel 6 des Mandats, der die Einwanderung behandelt, zu. Die Regierung trifft ihre Entscheidungen über die Zahl der halbjährlich zu gewährenden Arbeiterzertifikate ohne genügende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit des Landes; sie hat in letzter Zeit allzu strenge Bestimmungen über die Einwanderung von Angehörigen eingeführt; sie hat die Einwandererkategorien der Handwerker mit einem Kapital von 250 £ und der Personen mit 500 £ so gut wie abgeschafft. Als weitere Beschwerden werden angeführt: den Einschluß von Zertifikaten für Studenten und junge Umschichtler aus Deutschland in die Arbeiterschedule; die Nichtberücksichtigung des jüdischen Anteils an Regierungsarbeiten bei der Festsetzung der Arbeiterschedules; die Nichtbegründung der Differenz zwischen der von der Agency angeforderten und der tatsächlich gewährten Zertifikatenzahl gegenüber der Jewish Agency; die Duldung der großen illegalen Einwanderung aus den Nachbarländern. Die Denkschrift zählt folgende Beschwerden in bezug auf Boden auf: Mangel einer aktiven Regierungspolitik zur Förderung der jüdischen Siedlung auf dem Lande; Mangel an genügenden Maßnahmen zur Abgrenzung der Regierungsländereien und zur Sicherung des Staatsanrechts auf diese Böden; die Regierung ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, Staatsländereien für jüdische Siedlung zur Verfügung zu

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