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Palästina · 1937-03-01 · Heft 3 (März 1937) · p. Seite 141

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 3 (März 1937)
Article
Die Königliche Kommission
Date
1937-03-01
Page
Seite 141 (sequence 6)
Language
German
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stellen; sie hat die Beisanböden auf unökonomische Weise zur Verteilung gebracht; Artikel 11 des Mandats betreffend die Einführung eines den Erfordernissen des Landes angepaßten Bodensystems ist nicht durchgeführt worden; die von der Regierung eingeführte Bodengesetzgebung hat die Sicherheit des Landbesitzes geschmälert, während die vor kurzem vorgenommenen Änderungen des Gesetzes zum Schutz der Bauern zu schweren Mißbräuchen geführt haben; die von der Regierung geplanten grundsätzlichen Änderungen der bestehenden Bodengesetze sind unbegründet; die Regierung hat den Tausch von Böden zum Zwecke der Schaffung jüdischer Gebiete nicht gefördert; sie hat es auch versäumt, Ameliorations-, Entwässerungs- und Malariabekämpfung sarbeiten durchzuführen wie auch die Wasserquellen des Landes festzustellen; schließlich ist die Bodenbesiedlung in allzu langsamen Tempo vor sich gegangen. Die Beschwerden in bezug auf die Industrie im allgemeinen und auf die Zitrusindustrie im besonderen sind u. a. die folgenden: Mangel einer aktiven Regierungspolitik zur Förderung der Industrie; keine Änderung der bestehenden Zölle, die längst nicht mehr den Bedürfnissen des Landes entsprechen; Mangel an notwendigen Maßnahmen zur Abschaffung der Einfuhrzölle für Zitrusfrüchte in verschiedenen Ländern, insbesondere aber innerhalb des Britischen Reiches; ungenügende Lagermöglichkeiten im Hafen von Haifa; ungenügendes Betriebsmaterial auf der Eisenbahn, ungenügende Landstraßen und Nebenstraßen; die Regierung hat es versäumt, Untersuchungen über die Ursachen der Fäulnis von Zitrusfrüchten auf See anzustellen. Grund einer weiteren Beschwerde bilden die ungenügenden Regierungszuschüsse zu den Erhaltungskosten des jüdischen Gesundheits-, bzw. Schulwesens. Über die öffentlichen Arbeiten und Regierungsdienste werden folgende Beschwerden aufgezählt: Mangel einer bestimmten Regierungspolitik zur Sicherung eines gerechten Anteils der Juden an Regierungsarbeiten, in den Häfen und bei der Eisenbahn, in der Polizei und im Staatsdienst im allgemeinen; ungenügende Beschäftigung von Juden in den angeführten Diensten; Mangel an Vorkehrungen zur Sicherstellung des dienstfreien Sabbath für jüdische Beamte. Die Denkschrift enthält eine Anzahl von Anregungen für Maßnahmen zur Behebung der angeführten Beschwerden. Was die hebräische Sprache betrifft, so wird festgestellt, daß Hebräisch nicht von allen Regierungsabteilungen in gleicher Weise als offizielle Sprache anerkannt wird, wofür Beispiele angeführt werden; ferner wird Einspruch gegen die Benützung der Buchstaben E. I. anstatt der Worte »Erez Israel« im Rundfunk erhoben. Die Beschwerden in bezug auf öffentliche Sicherheit sind wie folgt: Ungenügende Zahl der jüdischen Polizisten; allzu niedrige Entlohnung der Polizei; unbefriedigende Tätigkeit der Abteilung für Kriminaluntersuchungen während der letzten Unruhen; ungenügender Anteil am Trans jordanischen Grenzkorps (2%); Mangel an wirksamen Regierungsmaßnahmen zur Unterdrückung der Hetze in der arabischen Presse. Das letzte Kapitel der Denkschrift behandelt die letzten Unruhen. Es wird festgestellt, daß beim Ausbruch der Unruhen ein beklagenswerter Mangel an Bereitschaft seitens der Regierung an den Tag trat, da trotz vieler Anzeichen eines nahenden Ausbruchs nichts getan worden war, um einen solchen zu verhindern. Am 19. April, als die Unruhen in Jaffa begannen, war eine ganz ungenügende Anzahl von Polizisten zur Stelle; die vorhandene Polizei war entweder unbewaffnet oder nur ungenügend bewaffnet. Es wurden keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung der Unruhen zu verhüten. Es wäre möglich gewesen, dem Ausbruch an Ort und Stelle

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