Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 20 (1937)
- Issue
- Heft 3 (März 1937)
- Article
- Problem des Staatskredites für Landwirte in Palästina
- Date
- 1937-03-01
- Page
- Seite 121 (sequence 4)
- Language
- German
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»Koloniak-Unternehmens trägt, wodurch die Abhängigkeit Palästinas vom fremden Kapital nur vergrößert wird. Die Tatsache, daß die Regierung es nicht für notwendig gefunden hat, ihre eigenen Geldmittel zu investieren, sondern sich damit begnügte, lediglich eine Teilgarantie zu übernehmen, muß sehr bedauert werden. Die Vernunft und auch die Stellung des Finanzdepartements hätte die Regierung dazu bewegen müssen, in einer so wichtigen Sache, wie es die Organisierung des landwirtschaftlichen Kredites ist, die führende Rolle zu übernehmen. Anstatt dessen wurde diese zu einer einfachen geschäftlichen Angelegenheit gemacht — und bei 8% ist das nicht einmal ein schlechtes Geschäft. Die Teilhaber der Landwirtschaftsbank sind natürlich weniger an der Verwendung ihrer Darlehen als am Gewinn interessiert, den sie haben werden, und den Sicherheiten, welche die Darlehensnehmer bieten können. Diese Kritik trifft möglich erweise nicht auf alle Teilhaber zu. Das korrekte Verhalten der A. P. B. in bezug auf landwirtschaftliche Kredite wurde bereits erwähnt. Ihr Einfluß A. P. B. und der der anderen jüdischen Teilhaber ist jedoch gering, und trotz besten Willens dürften sie nicht in der Lage sein, die Politik der Gesellschaft wesentlich beeinflussen zu können. Es kann eingewendet werden, daß unsere Behauptung betreffs der nicht jüdischen Teilhaber unberechtigt ist, da sie in die Gesellschaft nur 250.000 £P investiert und diese verhältnismäßig kleine Investition in uninteressierter Weise auf Veranlassung der Palästinaregierung getätigt haben. Wir glauben jedoch nicht, daß sich die Angelegenheit so verhält. Obwohl die ursprüngliche Investition nicht groß und die sofort greifbaren Gewinne nicht bedeutend sind, kann die Kreditgewährung an die Landwirtschaft eines sich in Entwicklung befindlichen Landes wie Palästina nicht nach dem gegenwärtigen Wert der Objekte bemessen werden. Da sich das Land entwickelt, wird die palästinensische Landwirtschaft immer mehr von einer Gruppe fremder Institute abhängig werden, für welche, das muß immer wieder betont werden, Palästina lediglich eines von den vielen Gebieten kolonialer Investition bedeutet. Vergleicht man die gegenwärtige Lage der arabischen Bauern, die kaum mehr als Sklaven in den Händen der Wucherer und Effendis sind, mit den 8% Zinsen, welche die Gesellschaft festgesetzt hat, so bedeuten diese unleugbar einen Schritt nach vorwärts. Der Einfluß des Wucherers wird geschmälert, aber um ihn vollständig auszuschalten müßte man verhindern, daß der Wucherer direkte Anleihen von der Bank erhält, um diese dann — zu höherem Zinsfuß — an die Bauern weiterzugeben. Dies könnte unter folgender Bedingung erreicht werden: Das Kreditinstitut muß sich in den Händen der Regierung oder einer Körperschaft befinden, die in uneigennütziger Weise an der Entwicklung des Landes interessiert ist. Wir haben festgestellt, daß zwei Charakteristika: das Streben nach hohem Gewinn und die Betrachtung des Bodens als Sicherstellung, ohne Berücksichtigung des Bauern und seiner Leistungsfähigkeit, die Agricultural Mortgage Co. zu einer gewöhnlichen Handelsbank machen. Welche juristische Form eine solche Bank auch annehmen mag, ob Privatgesellschaft, offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, immer muß ein Interessengegensatz zwischen den Eigentümern und den Klienten bestehen. Wir wollen damit nicht behaupten, daß Ausbeutung der Kundschaft das einzige Streben der landwirtschaftlichen Hypothekargesellschaft sei oder daß die Bank im allgemeinen nur daran interessiert sei, ihren Einfluß zu erhöhen. Im Gegenteil, die Geschichte des modernen Bankwesens zeigt die entschiedene Tendenz, den Zinsfuß wegen der scharfen Konkurrenz herabzusetzen. Diese Tendenz ist einer der Hauptvorteile des modernen Bankwesens gegenüber dem privaten Wucher. Aber dort,