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Palästina · 1937-01-01 · Heft 1 (Januar 1937) · p. Seite 21

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Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 1 (Januar 1937)
Article
Die Königliche Kommission
Date
1937-01-01
Page
Seite 21 (sequence 7)
Language
German
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sei nicht unbillig, denn die erhöhten Einkünfte der Bodenregistratur würden die erhöhten Ausgaben wieder wettmachen. Herr Bernard Joseph begann seine Aussagen vor der Königlichen Kommission mit dem Hinweise darauf, daß die Regierung nicht die notwendige Schritte ergriffen habe, um ihren Bestand an Staatsländereien zu erhalten. Er führte Ziffern aus Regierungsberichten an, aus denen ersichtlich ist, daß außer der Million Dunam Staatsboden weitere 2 bis 3 Millionen Dunam Ödland vorhanden waren, die scheinbar einfach verschwunden sind. Der Zeuge lenkte die Aufmerksamkeit der Kommission auf das noch heute bestehende türkische Bodengesetz, wonach ein Fellache, der behauptet, 10 Jahre lang ein der Regierung gehörendes Grundstück bearbeitet zu haben. Anspruch auf Eigentümerrechte erheben kann. Die Kommissionsmitglieder waren sichtlich erstaunt zu erfahren, daß der Fellache ein vom Dorfältesten und zwei Notabein unterzeichnetes Schriftstück vorzuweisen braucht, um die Wahrheit seiner Behauptung rechtskräftig zu beweisen und das Eigentumsrecht auf das Grundstück zu erwerben. Herr Joseph erklärte, daß diese Praxis auch heute noch üblich sei und sprach die Vermutung aus, daß die auffallende Verringerung der Staatsländereien, die sich in den von der Regierung angegebenen Ziffern widerspiegelt, sich wohl daraus erklären lasse. Sodann wandte sich Herr Joseph der Frage der geplanten Beschränkungen der Bodenkäufe zu, wobei er die Motivierung der Regierung einer scharfen Analyse unterzog- So habe die Regierung erklärt, daß die jüdischen Bodenkäufe in den Jahren 1931—35 sich vervierfacht hätten; in Wahrheit hätte die Ziffer der jüdischen Bodentransaktionen im Jahre 1935 die Durchschnittsziffer der letzten 15 Jahre nicht überstiegen. Bis jetzt hätten die Juden nur 5% der gesamten Bodenfläche Palästinas erworben; wenn das so weiterginge, so würde es 150 Jahre dauern, bevor die Juden die Hälfte der Bodenfläche des Landes ihr eigen nennen können, wobei der Bezirk Beerscheba noch gar nicht inbegriffen wäre. Auf eine Frage Sir L. Hammonds erklärte Herr Joseph, daß nach den Angaben der Regierung weniger als 200 arabische Kleinbauern im Laufe der letzten 15 Jahre landlos gemacht worden seien. Der Zeuge beschwerte sich darüber, daß die Regierung von 17 Millionen Dunam nicht anbaufähigen Bodens spricht, ohne den Juden die Möglichkeit zu geben, diesen Boden zu erwerben; dies bedeutet, sie doppelt zu schlagen. Man möge doch diesen angeblich wertlosen Boden den Juden überlassen; sie würden ihn schon brauchbar und wertvoll machen. Die geplanten Beschränkungen seien eine negative Maßnahme, die demoralisierend wirken und dem Fortschritt hinderlich sein müsse. Herr Joseph wies auf das Fiasko des ägyptischen Fünf-Feddan-Gesetzes hin und schilderte die katastrophale Wirkung der Krediterleichterungen, die man den Fellachen gewährt hatte. Die arabischen Bauern seien schlaue Geschäftsleute, die keine Verzärtelung und keinen Schutz brauchen; es sei möglich, daß die Eingeborenen in Afrika den Schutz der Weißen benötigen — die Araber hingegen seien durchaus imstande, für sich selbst zu sorgen. Das geplante Gesetz würde auch den jüdischen Kleinbauern zugute kommen; diese aber seien einstimmig gegen einen Regierungsschutz, der die Kreditmöglichkeiten zerstören würde. Der Zeuge erklärte, daß die Regierung den unter der Last der Schulden keuchenden Fellachen in seinen Bemühungen, diese Last abzuwerfen, unterstützen und nicht behindern sollte. Durch Verkauf eines Teiles seines Grundstückes an die Juden und Verwendung des auf diese Weise erzielten Betrages zur Entwicklung des restlichen Bodens könne der Fellache seine Lage unvergleichlich verbessern.

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