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Palästina · 1937-01-01 · Heft 1 (Januar 1937) · p. Seite 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
20 (1937)
Issue
Heft 1 (Januar 1937)
Article
Die Königliche Kommission
Date
1937-01-01
Page
Seite 19 (sequence 5)
Language
German
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Steuern zu zahlen. Der Zeuge regte die Einführung eines Gesetzes an, das die Gewährung von Schutz ausschließlich an rechtmäßige Pächter vorsehen und die Verpflichtungen derselben gegenüber den Grundbesitzern ausdrücklich darlegen soll, um auf diese Weise zu verhindern, daß unbefugte Nutznießer des Bodens Schutz verlangen und erhalten. Eine Zeitspanne von einem oder von zwei Jahren sei schon an sich zu kurz, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche von Pächtern auf bestimmte Böden festzustellen, und jetzt werde sogar erwogen, diese Periode auf zwei Ernten zu reduzieren, das heißt auf nur sechs Monate. Herr Horoivitz erwähnte den Fall der Keren-Kajemeth-Böden im Beisaner Bezirk, die die Juden während der Unruhen nicht besetzen konnten; ihr Gesuch an die Behörden, Unbefugte an der Niederlassung auf den Böden und der Erwerbung der sich daraus ergebenden Rechte zu verhindern, sei erfolglos geblieben. Er schlug die Schaffung eines Gerichtes vor, das an Stelle der Beamten, die nicht immer politisch unvoreingenommen seien, über die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen von Pächtern entscheiden soll. Der Zeuge beschäftigte sich ferner mit der Aufstellung von fingierten Ansprüchen und erwähnte in diesem Zusammenhange, daß der Mohammedanische Wakf die unbefugte Besetzung von Böden in der Haifabai fördere und sich sogar vertragsmäßig an dem Nutzen beteilige. Die Araber haben angefangen, auf jüdischem Boden Gebäude und sogar eine kleine Moschee zu errichten, wodurch das Grundstück in den Besitz des Wakf übergegangen wäre; glücklicherweise sei der für Landsiedlung verantwortliche Regierungsbeamte eingeschritten. Herr Horowitz erwähnte arabische Forderungen, die die Durchführung jüdischer Bewässerungspläne verhindern. Ferner informierte er die Kommission über den bekannten Streitfall von Kuskus Tabun. In diesem Falle habe sich die Polizei geweigert, den rechtmäßigen Besitzern Schutz zu gewähren, und habe den Arabern von dieser Weigerung Kenntnis gegeben; nicht einmal dem Gerichtsvollzieher sei Schutz gewährt worden. Den Arabern sei die Möglichkeit geboten worden, den Boden zu dem von den Juden gezahlten Preis zurückzukaufen: dieses Angebot sei zurückgewiesen, dagegen eine beträchtliche Entschädigung verlangt worden, die auch ausbezahlt wurde. Nach langer Prozeßführung habe das Gericht für die Juden erkannt und ihnen die Eigentumsurkunden gewährt; nichtsdestoweniger sei der betreffende Boden vor kurzem als Siedlungsgebiet erklärt worden und nun müsse alle Entwicklungsarbeit bis zum Eintreffen eines Siedlungsbeamten ruhen. Zum Schluß verlangte Herr Horowitz eine Verringerung der übergroßen Zahl der Gerichte und forderte dagegen die Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit und wies auf den Mangel an Richtern hin. Staatsländereien. Dr. Hexter referierte über die Frage der Staatsländereien. Die Kommissionsmitglieder fragten, ob die Jewish Agency die Regierung zur Gewährung von Staatsländereien an Juden gedrängt habe; sie wiesen darauf hin, daß die Regierung dem Keren Kajemeth seinerzeit 294.000 Dunam angeboten, von denen der KKL jedoch nur 9000 Dunam akzeptiert habe. Dr. Hexter erklärte, daß die Exekutive der Jewish Agency wiederholt Vorstellungen an die Regierung gemacht habe, mit dem Erfolge, daß der Leiter des Entwicklungsdepartements der Regierung mit einem Vertreter des Nationalfonds die Frage im März 1936 ausführlich besprach. Der Vertreter des KKL habe gesagt, daß der Fonds für sämtliche verfügbare Staatsländereien Interesse habe, daß ihm aber Karten vorgelegt worden seien, die nur einen etwa 12.000 Dunam großen Teil des Regierungsbodens

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