Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 8 (August 1936)
- Article
- Probleme der Jugendverwahrlosung in Palästina
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 404 (sequence 8)
- Language
- German
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1. Die Aufklärungsarbeit unter allen Erziehungspersonen muß intensiviert werden, Vorträge, Arbeitsgemeinschaften und Seminare müssen unter Eltern und Lehrern veranstaltet, aufklärende Aufsätze, vor allem praktische Analysen von Einzelfällen überall und besonders in den Tageszeitungen veröffentlicht und diskutiert werden. Eine besonders wirkungsvolle Möglichkeit ist durch das Radio gegeben. 2. Wünschenswert ist eine zentrale Beobachtungsstation, in der Kinder, wenn nötig, wenigstens einige Wochen bleiben können. Erst nach einer genauen und vielseitigen psychologischen und medizinischen Beobachtung ist es in vielen Fällen möglich, ein wirklich stichhältiges Urteil abzugeben und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Auch der wissenschaftliche Wert einer solchen Station ist nicht zu unterschätzen. 3. An möglichst allen größeren Orten sowie an Zentralpunkten der ländlichen Siedlungsgebiete sind Erziehungsberatungsstellen einzurichten (nach dem Muster der im Beth Habriuth, in Tel Aviv und in Jerusalem vorhandenen), die von Heilpädagogen geleitet werden müssen, und deren Funktion es ist, Kinder mit Erziehungsschwierigkeiten zu beobachten und zu behandeln, nachdem sie ärztlich untersucht worden sind. — Die Heilpädagogen müssen in engem Kontakt mit den Eltern, den Lehrern und den anderen Erziehungspersonen stehen, müssen ihnen das Verhalten der Kinder erklären und sie beraten, wie sie sich in bestimmten Fällen pädagogisch zu verhalten haben. — Die Erziehungsberatungsstellen müssen mit den örtlichen Sozialinstitutionen in Verbindung stehen, um eventuell vorhandene Sozialberichte einsehen zu können und, wenn nötig, eine soziale Betreuung der Familie zu veranlassen. 4. Das Schulwesen erfordert mannigfache Reformen und Erweiterungen: a) Der Kampf für die allgemeine Schulpflicht muß weitergeführt werden. Der heilsamen Wirkung der Unterbringung von Tausenden von Kindern, die zur Zeit keine oder keine ausreichende Schulerziehung genießen, in Schulen, ihre Entfernung von der Straße und ihre Beeinflussung durch die Schule ist offenbar. b) Die Kinder sind auch am Nachmittag in den Schulen zu halten. Sie müssen das Mittagessen in der Schule bekommen (was auch zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich bringen würde). Auf den Nachmittag müssen Unterrichtsfächer, wie: Singen, Turnen, Handwerk, gelegt werden, wenn möglich auch Gartenarbeit. Es muß Zeit für Spiele, für Alleinsein, für Ruhen, für Erledigung der Schularbeiten, für Diskussion aller Gemeinschaftsfragen usw. gegeben sein. Auf diese Weise würden die Kinder von der Straße ferngehalten und ihren arbeitenden Müttern nicht zur Last fallen, würden beaufsichtigt sein, könnten, falls leichte Erziehungsschwierigkeiten auftreten, von geschulten Lehrern unmerklich beeinflußt werden usw. c) Solange die Ganztagsschule noch nicht verwirklicht ist, müssen in möglichst allen Schulen Nachmittagsklubs eingerichtet werden, wie sie bereits in einigen Schulen bestehen. d) Für geistig zurückgebliebene Kinder müssen Hilfsschulen eingerichtet werden, in der Stadt mit angeschlossenen Werkstätten zur Ausbildung in leichten Handwerken und vor allem auf dem Land mit angeschlossener Garten- und Landwirtschaft, für welche diese Kinder am geeignetsten zu sein pflegen. e) Berufsschulen zur Ausbildung von schulentlassenen Jugendlichen müssen eingerichtet werden. 5. Die vorhandenen Jugendbünde sind als Helfer heranzuziehen. Bei geeignetem Vorgehen können gerade sie Verwahrloste und Gefährdete erfassen und durch Einbeziehung in Gruppen restituieren. 6. In den Städten, und vor allem auf dem Land, müssen immer mehr geeignete Familien ausfindig gemacht werden, die bereit sind, Jugendliche zu sich zu nehmen, oder zu beaufsichtigen, sei es, daß sie die Schule besuchen, sei es, daß sie bereits landwirtschaftlich, im Handwerk oder sonstwie arbeiten. Diese Familien müssen jedoch unter ständiger Aufsicht stehen, damit ihre soziale und pädagogische Eignung festgestellt und überprüft werden kann. 7. Erziehungsheime für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, für Gefährdete und Verwahrloste und für jugendliche Gesetzesübertreter müssen zum Teil neu geschaffen, zum Teil erweitert werden. Was vorhanden ist, reicht nicht im entferntesten aus. Außerdem haben derartige Heime nur einen Sinn, wenn die Erziehung mit einer fachlichen Ausbildung (Handwerk oder Landwirtschaft) verbunden ist. 8. Gefährdete Jugendliche, Verwahrloste und Gesetzesübertreter, soweit sie nicht in einer Familie oder in Heimen untergebracht werden können, sind unter die Aufsicht