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Palästina · 1936-08-01 · Heft 8 (August 1936) · p. Seite 389

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Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 8 (August 1936)
Article
Handelspolitische Neuorientierung Palästinas
Date
1936-08-01
Page
Seite 389 (sequence 7)
Language
German
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Mandatsgebiete völkerrechtlich selbständig sind, stellt doch ihre Bevorzugung durch die betreffenden Mandatarmächte eine durch Übung anerkannte Ausnahme von den Meistbegünstigungsverpflichtungen dieser Mandatarmächte gegen dritte Staaten dar. Zur größeren Sicherheit könne sich die Mandatskommission das auch noch ausdrücklich von den Völkerbundmitgliedern bestätigen lassen, ein Verfahren, das sie auch schon früher angewandt habe, um die Mandatsgebiete von Nachteilen ihrer rechtlichen Selbständigkeit zu befreien13. Aber vielleicht weigert sich England aus wirtschaftlichen Gründen, Palästina die Reichsvorzugszölle zu gewähren? Welche Bedeutung vor allem die 1932 in Ottawa (Kanada) den Dominien gewährten Vorzugszölle und Zollbindungen ganz allgemein für die Zusammensetzung der englischen Einfuhr gehabt haben, zeigt die nachstehende Übersicht. Englands Importe stammten aus 14 davon Sterlingdem Empire anderen Ländern Block-Länder 1913 zu 25% 75% 1927 „ 30% 70% 1929 „ 29.4% 70.6% 1931 „ 28.8% 71.2% 15.9% 1932 „ 35.4% 64.6% 17.8% 1933 „ 36.9% 63.1% 16.7% 1934 Jänner bis September zu 37.3% 62.7% 15.1% Während also vor dem Weltkrieg das Empire ein Viertel der englischen Einfuhr stellte, und die in den ersten Nachkriegs jähren eingeführten Vorzugszölle die Quote auf rund 30% erhöhten, brachte Ottawa eine schlagartige Steigerung, die sich seitdem stetig fortgesetzt hat. Demgegenüber war der Einfluß des Anschlusses vieler Länder an den Sterling-Block, dem ja auch Palästina angehört, für deren Einfuhrquote von nur kurzfristiger Wirkung; ihr Anteil ist seit 1932 stetig gesunken. Da die palästinensische Ausfuhr nach England 1935 zu 98% aus Zitrusfrüchten bestand, ist Palästina vor allem daran interessiert, daß deren Zollast erleichtert Wird. England hat sich in Ottawa gegenüber Australien, Südafrika und Süd-Rhodesien verpflichtet, auf Orangen und Grapefruit statt des allgemeinen Wertzolles von 10% von Nicht-Empire-Ländern in der Zeit vom 1. April bis zum 30. November spezifische Zölle von sh 3/6 für Orangen und sh 5/— für Grapefruit je cwt (rund 50 kg) zu erheben. Zu den damaligen Preisen bedeutete das eine zusätzliche Wertbelastung von 14% bei Orangen und von 10% bei Grapefruit. Außerdem gab England noch das allgemeine Versprechen ab, den Grapefruitzoll von sh 5/— das ganze Jahr über zu erheben 15. Schon aus der zeitlichen Befristung der Schutzzölle auf die Sommermonate erhellt, daß Palästinas Ernte, da sie in den Wintermonaten zu Markte kommt, mit den Empire- Ernten nicht kollidiert. Der Orangenimport Englands in den Monaten November 1934 bis April 1935 betrug im ganzen 6,519.000 cwt., und davon kamen aus16 Spanien Palästina Italien Cypern anderen Ländern 3,488.000 2,561.000 27.000 40.000 403.000 53.3% 39.3% 0.4% 0.6% 6.2% 13 Bileski, S. 238 ff. 14 Bis 1930: Ottawa Supplement des »Economist« vom 22. X. 1932, S. 3. 1931 bis 1934: »Frankfurter Zeitung«, Reichsausgabe, 12. XII. 1934. 15 Ottawa SuppL, S. 3. 16 Harry Viteies: The Citrus Industry in Palestine, »Hadar« 1936, Jänner-Heft, S. 7.

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