Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 8 (August 1936)
- Article
- Handelspolitische Neuorientierung Palästinas
- Date
- 1936-08-01
- Page
- Seite 388 (sequence 6)
- Language
- German
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noch nicht Stellung genommen10; aber das leuchtet nach den von Bileski wiedergegebenen früheren Verhandlungen der Kommission nicht recht ein. Zuzustimmen ist Bileski, daß diese Frage der Überprüfung bedarf. Die handelspolitische Praxis kennt zahlreiche Fälle, in denen durch Meistbegünstigungsverpflichtungen gebundene Staaten Kompensationsverträge abgeschlossen und Kontingente eingeführt haben, ohne daß das als Vertragsbruch behandelt wurde. »Warum sollen dann dieselben Methoden den Mandatsgebieten verwehrt sein?« Diese Überlegungen berühren nun aber ein weiteres Bedenken nicht, das gegen jede Regelung im Rahmen des Mandates in gleicher Weise gilt. Nach Art 18 darf Palästina eigene Handelsverträge nur mit den Nachfolgestaaten des Ottomanischen Sultanats in Asien und mit den arabischen Staaten schließen. Für die meisten seiner Exportmärkte bedarf es also der Vermittlung der Mandatarmacht. Aber bisher hat sich England wenig geneigt gezeigt, die besonderen Interessen Palästinas gegenüber dritten Ländern zu wahren. Hat es doch Palästina nicht einmal die Abwehr des japanischen Dumpings erlaubt, obwohl Japan durch seinen Austritt aus dem Völkerbund den Anspruch auf Meistbegünstigung in Palästina verloren hat. Dabei hätte England als Mandatar die Pflicht, die Wohlfahrt Palästinas in jeder Weise zu fördern, nicht nur gegenüber dritten Ländern, sondern auch in den eigenen wechselseitigen Beziehungen. Die Förderung der palästinensischen Ausfuhr nach England ist ein besonders wichtiges Kapitel auf dem handelspolitischen Wunschzettel Palästinas. Jahr 1932 1933 1934 1935 In £P 1. Gesamtausfuhr Palästinas 2,381.491 2,591.617 3,217.562 4,215.486 2. Zitrusausfuhr 1,780.565 2,078.361 2,650.242 3,506.925 3. 2. und L in Prozenten 75 71 82 83- 4. Zitrusausfuhr nach Großbritannien 1,270.266 2,501.535 1,713.251 2,496.046 5. 4. und 2. in Prozenten 72 72 65 71 Von dem absolut wie relativ wachsenden Anteil der Zitrusexporte an der Gesamtausfuhr Palästinas hat also England jeweils nahezu drei Viertel aufgenommen, trotzdem Palästina gegenüber den dem Britischen Reich angehörenden Konkurrenzländern handelspolitisch benachteiligt ist. Diese Benachteiligung sollte England beseitigen, indem es Palästina die »Reichsvorzugszölle« gewährt. Solche hat das Mutterland allerdings gegen Zugeständnisse seitens der Dominien ausgetauscht, und eine Bevorzugung Großbritanniens wäre für Palästina nicht möglich, da das Mandat die damit verbundene Schlechterstellung aller anderen Völkerbundstaaten verbietet11. Wohl aber könnte England einseitig Palästina Vorzugszölle gewähren. Bileski zeigt, daß es dies schon gegenüber seinen afrikanischen Mandatsgebieten getan hat12. Merkwürdigerweise war es aber in bezug auf Palästina zu ähnlichen Schritten noch nicht zu bewegen, ja, die englischen Vertreter in Genf sind sogar der Begründung dieser negativen Haltung vor der Mandatskommission wiederholt ausgewichen. Bileski sucht die Ursache hiefür darin, daß Großbritannien fürchtet, seine eigene Bindung durch Meistbegünstigungsklauseln könne dritte Staaten veranlassen, die gleichen Präferenzen, die es Palästina gewähren würde, zu beanspruchen. Bileski weist die Grundlosigkeit dieser Besorgnis nach: Obwohl die 10 S.234. 11 Bileski, S. 236. 12 Bileski, S. 237.