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Palästina · 1936-08-01 · Heft 8 (August 1936) · p. Seite 390

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 8 (August 1936)
Article
Handelspolitische Neuorientierung Palästinas
Date
1936-08-01
Page
Seite 390 (sequence 8)
Language
German
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Im ganzen Jahr 1934 führte England rund 50% aus Spanien, 25% aus Palästina und je 12% aus Südafrika und Brasilien ein. Die Ziffern zeigen, daß nur die Zitrusländer der nördlichen Hemisphäre, vor allem Spanien, Palästina Konkurrenz machen. Sollte aber England die Interessen seines Mandatsgebietes nicht höher achten, als die Spaniens? Viteies schlägt in dem zitierten Aufsatz vor17, bis Palästina in den vollen Genuß der Reichsvorzugszölle gelange, solle die Britische Regierung wenigstens den Termin des Orangenzolles von sh 3/6 vom 1. April auf den 1. Mai verschieben und den Grapefruitzoll vom November bis April auf sh 2/2 senken, da hiedurch die Empire- Importländer nicht geschädigt, Palästina aber sehr genützt würde. Schließlich wäre es noch möglich, daß England Vorzugszölle für unsere Zitrusimporte bisher aus fiskalischen Gründen verweigert hat. Aber es scheint keineswegs sicher, daß eine Herabsetzung der Zollast zu einer Minderung der Zolleinnahmen führen muß. Schon zu den bisherigen Preisen hat sich der britische Markt überraschend elastisch gezeigt. Wenn nun durch Zollsenkung die Preise herabgesetzt werden, so mag es zu einer derartigen Verbrauchsausweitung kommen, daß auch ein niedrigerer Satz je Cwt die gleichen oder sogar höheren Einnahmen für den Staatssäckel bringt, wie die bisherige höhere Belastung. So sehr die Erlangung der Reichsvorzugszölle unserer Ausfuhr helfen könnte, so ist damit das uns beschäftigende Problem doch noch nicht gelöst, Palästina eine handelspolitische Waffe in die Hand zu geben, die ihm eine rasche Anpassung der Handelsbilanz an ein eventuelles Nachlassen der Vermögenseinwanderung ermöglicht. Wir sahen, daß Schutzzölle nur auf die Einfuhrseite der Handelsbilanz wirken, daß ein Zwangsclearingsystem zur Förderung oder Berücksichtigung gerade der Vermögenseinwanderung unempfindlich ist und überdies mit einer kaum durchführbaren Devisenzwangswirtschaft verbunden wäre; Systeme von Doppeltarifen oder von Kontingenten schließlich sind nur brauchbar, wenn sie nach dem Gegenseitigkeitsprinzip angewendet werden können. Dem aber steht die Meistbegünstigung sVerpflichtung des Mandats, so wie sie bisher aufgefaßt wurde, im Wege. — Es ergibt sich also, daß der Kampf um die handelspolitische Neuordnung auf zwei Fronten geführt werden muß: Gegen England um die Reichsvorzugszölle und gegen den Völkerbund, um eine solche Auslegung des Art. 18 des Mandats, daß Palästina mit allen Ländern Handelsverträge abschließen darf, wobei die palästinensischen Zugeständnisse Dritten nur dann zugute kommen, wenn diese Staaten auch ihrerseits handelspolitische Konzessionen machen. Die kolonisierende Tätigkeit der „American Zion Commonwealth" und der Keren Hajessod Von A* tllitzur, Jerusalem. Die drei Bodenerwerbsgesellschaften »The American Zion Commonwealth Ltd.« (Amzic) und ihre Tochtergesellschaften »Meschek« und »Haifa Bay Development Company Ltd.« stehen vor Auflösung ihrer Geschäfte. Es ist deshalb angebracht, darzulegen, was den Keren Hajessod veranlaßt hat, in diese Gesellschaften, als sie sich in 17 S. IL

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