Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1936)
- Article
- Politik. Von a. b.
- Date
- 1936-06-01
- Page
- Seite 293 (sequence 2)
- Language
- German
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immer nicht energisch genug vorgegangen wird und gerade die obersten, die noch dazu öffentliche Ämter bekleiden, geschont werden. In der letzten Zeit ist der Aufstand der Araber vor allem gegen England gerichtet und damit noch sinnloser geworden, als vorher. Man kann nicht annehmen, daß die sehr gescheiten Notabeinführer glauben, daß ein solcher Aufstand einen »Endsieg« bringen könnte. (Über die schweren wirtschaftlichen Folgen der Unruhen für die Araber spricht die nachfolgende Rundschau: »Wirtschafts-Barometer«). Wenn auch durch die Erfolge der Unabhängigkeitspartei in Ägypten und die in Aussicht stehende Abschaffung des Mandates in Syrien den Bestrebungen der palästinensischen Araber Nahrung gegeben wurde, so ist eine Unterstützung des Aufruhrs durch die arabischen Nachbarstaaten vollkommen ausgeschlossen. Dies gilt nicht nur von dem anter französischer Herrschaft stehenden Syrien; Irak und Ibn Saud stehen in engem Vertragsverhältnis mit England, das eben auch die gegenseitigen Differenzen dieser Staaten beigelegt hat. Transjordanien ist ruhig und die Regierung ist darüber ganz sicher, da der Emir gegen den Anschluß der Bevölkerung an den Streik ist; sie hat arabisches Militär der transjordanischen Grenzmacht in die Emek-Kolonien als Schutz postiert. Vielfach ist in jüdischen Kreisen die Ansicht verbreitet, daß die Unruhen den Engländern klar vor Augen führen müßten, daß es nur e i n verläßliches, diszipliniertes und friedliches Volk in Palästina gibt: die Juden. Die Hoffnung besteht, daß infolgedessen viele Ungerechtigkeiten und Parteilichkeiten gegenüber dem Jischuw aufhören werden. Die Bewilligung der neuen Schedule, die Verlegung der Ämter von Jaffa nach Tel Aviv, die provisorische Eröffnung einer Anlegestelle an der Yarkon-Mündung u. a. m. scheinen dies zu bestätigen. Doch wäre es vorschnell geurteilt, wenn aus diesen Anzeichen etwas anderes geschlossen werden würde, als daß die Regierung zu dem Mandat und ihrer Verpflichtung in bezug auf das jüdische Heim steht. Das offiziöse Organ des Kolonialamtes: »Great Britain and the East« betonte kürzlich, daß es darauf ankommt, wie diese Verpflichtung ausgelegt wird, ob die vornehmste Aufgabe der Mandatsmacht die Erleichterung des Aufbaues des jüdischen Heims, oder die Sicherung der Rechte der eingeborenen Bevölkerung sei. Vor allem stehe aber außer Frage, daß —- nach der Grundidee des Mandates (gemeint ist Art. 22 des V. B.¬ Statutes, das seine völkerrechtliche Basis bildet) — die Entwicklung des Landes zur Selbstregierung die wesentlichste Aufgabe der Mandats-Regierung sei. Aus dieser Veröffentlichung geht klar hervor, daß England sich alle Wege offen hält und nicht daran denkt, sich heute durch irgendwelche provisorischen, durch die momentane Zwangslage gebotenen Maßnahmen demonstrativ auf irgendeine Politik festzulegen. Zu diesen offiziösen Auslassungen ist zu sagen, daß die »Sicherung« der Rechte der Araber durch den Aufbau des jüdischen Heims nie in Frage gestellt worden ist. Es ist übrigens auch nirgends ausgesprochen worden, welches diese Rechte sind. Gewiß ist nach den Texten der Balfour-Deklaration und des Mandatsstatuts nur, daß in der Errichtung der jüdischen Heimstätte keine Beeinträchtigung der Rechte der Araber gesehen wird und zweitens, daß in diesen Dokumenten nur von den »bürgerlichen und religiösen Rechten bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften« die Rede ist. Diese sind niemals angetastet worden und genügend verankert. Wenn das offiziöse Organ diese Sicherung als Hauptpunkt bezeichnet, die in Konkurrenz steht mit der Verpflichtung gegen das Nationalheim, so zeigt dies, daß auch heute noch die Neigung besteht, sich unter einem Vorwand auf die Seite der arabischen Gegner des Nationalheims zu stellen, im Widerspruch zu den klaren Bestimmungen des Mandates und allen bisher erfolgten offiziellen Interpretationen.