Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1936-06-01 · Heft 6 (Juni 1936) · p. Seite 289

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
19 (1936)
Issue
Heft 6 (Juni 1936)
Article
Die Bewertung des Grundbesitzes in Palästina
Date
1936-06-01
Page
Seite 289 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2379786-2379939-2379946-2408109--22818-2408260
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

gibt den Wert der Flächeneinheit. Dabei sind aber möglichst die Einzelheiten des Umsatzes, die in Palästina mannigfaltiger und deshalb von größerer Bedeutung als in anderen Ländern sind, zu beachten. Zeiten der Hausse mit Käufen in der Psychose des »Zu spät kommen« sind ebenso wie Zeiten der Baisse mit ihren Angstverkäufen möglichst für Vergleiche auszuschalten. Auch die Kaufbedingungen sind wichtig. Bargeld reduziert bis 25%, die hier übliche Hergabe von Wechseln steigert den Kaufpreis entsprechend (Eintragung von Restkaufgeidern als Hypotheken sind nicht üblich). Besonders kommt es bei der Wertfixierung auf die Eigenheiten des Grundstücks an. Zunächst die Bodenart. Triebsand, Sumpf, auch schwarzer, öliger Boden (letzterer für Anpflanzungen oft erstklassig), sind zur Bebauung ungünstig und erfordern breite und oft tiefe Betonfundamente, um spätere Rissebildungen an Gebäuden bei Nachgeben des Bodens zu vermeiden. Sodann Wasserverhältnisse und Höhenlage des Grundstückes: Brunnenbohrungen sind meist sehr teuer, müssen also verbilligend auf den Geländewert wirken; bei tief gelegenen Grundstücken muß zum Schutz gegen die Regenfluten im Winter mit besonderer Drainage, bei stark abschüssigem Gelände zusätzlich mit dem Bau von Stützmauern usw. gerechnet werden. Bei tiefem oder hohem Niveau der Straße, an die ein Grundstück grenzt, wird dessen Wert durch die bei späterer Bebauung erforderlichen Erdbewegungen, bzw. Fundamentstützen ungünstig beeinflußt. Die dadurch bisweilen gewonnenen Räume für Keller oder Garagen spielen im Orient bei weitem nicht die gleiche Rolle wie in Europa. Weiter Lage und Grundstücksform: Nähe zur Hauptstraße (Kwisch) und zu elektrischen Kabeln, Wegeverhältnisse und Höhe der Anliegerbeiträge, die Nachbarschaft jüdischer Siedlungen sind sehr beachtlich, spitze Winkel sind zur Bebauung ungünstig, auf das Verhältnis von Breite und Tiefe des Grundstückes ist zu achten; z. B. sind — durch die Erdverhältnisse bedingt — in arabischen Gegenden Frontbreiten von 5 m und Tiefen von 100 m und noch mehr etwas Alltägliches, die so auch nicht anders wie zusammen mit Nachbargrundstücken verwertbar erscheinen. In den Städten sind natürlich für Geschäftsgrundstücke im Hinblick auf Läden flache, in Wohngegenden tiefere Grundstücke vorzuziehen. Die Teile hinter 30 m von der Bauflucht sind aber allgemein nur für Kulturen verwertbar, Baugrundstücke tiefer als 40 m auf jeden Fall von geringerem Wert als flächengleiche und flachere Parzellen. Bücher und Tafeln, aus denen mit mehr oder weniger großer Genauigkeit die Grundstückswerte wie in europäischen Städten abzulesen sind, gibt es natürlich in Palästina nicht, und der Laie ist viel mehr hier auf zuverlässige Berater angewiesen. Durch die großen Schwankungen und die Labilität der Geländewerte ist es allgemein üblich, bei Begebung von ersten Hypotheken, die ratenweise auf Neubauten mit fortschreitendem Baufortgang gegeben werden und zuletzt in normale Hypotheken mit Laufzeit von etwa drei Jahren übergehen, den Wert des Grund und Bodens vollständig auszuschalten und nur die Gebäudesubstanz mit etwa 40 bis 50% zu beleihen. Erst in letzter Zeit geht man dazu über, für zweite Hypotheken auf städtische Grundstücke den Wert des Geländes mit zu beleihen, wobei aber aus Rechtsgründen Vorsicht am Platze ist. Handelt es sich um die Bewertung bebauter städtischer Grundstücke, so gibt es dafür zwei Methoden: Entweder man kapitalisiert die Jahresmieten unter Zugrundelegung des ortsüblichen Zinsfußes und der voraussichtlichen Lebensdauer des Gebäudes sowie nach Abzug der auf dem Grundstück ruhenden Steuern und Abgaben nach den üblichen Formeln, unter denen die englischen von Webb (»Valuation of Land Property«) in Palästina am gebräuchlichsten sind, oder man addiert die Werte der Substanzen, aus denen das Grundstück besteht, nämlich Boden und Bau, wobei je nach

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.