Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 4 (April 1936)
- Article
- Zur Problematik des palästinensischen Außenhandels
- Date
- 1936-04-01
- Page
- Seite 185 (sequence 11)
- Language
- German
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zwischen einheimischem Angebot und einheimischer Nachfrage durch Wareneinfuhr der palästinensischen Volkswirtschaft geringere Nachteile bringt als es Prohibitivmaßnahmen zur Verringerung der Einfuhr täten. Das oben angeführte Beispiel zeigt, daß Prohibitivmaßnahmen gegenüber volkswirtschaftlich wichtigen Gütern eine allgemeine Verteuerung des Lebensstandardes, bzw. eine Erhöhung der Produktionskosten nach sich ziehen können, die die wichtigsten Hemmschuhe jeder wirtschaftlichen Entwicklung sind. Freilich ist nicht zu verkennen, daß der Kapitalimport, mit dem die dem Konsum dienenden Güter bezahlt werden, quasi zu einem Transitkapital wird, das der palästinensischen Volkswirtschaft nach einmaliger Verwendung verloren geht. Und es liegt auf der Hand, daß die palästinensische Wirtschaft bestrebt sein muß, diese Art des Kapitalverlustes auf ein Minimum zu reduzieren und damit gleichzeitig Vorsorge zu treffen, daß die Zahlungsbilanz Palästinas in Zeiten des Rückganges des Kapitalimportes nicht gefährdet ist. Aber in der gegenwärtigen Situation rapider konjunktureller und struktureller Entwicklung würde ein Verzicht auf eine der Nachfrage entsprechende Einfuhrsteigerung von Gütern, die für den Entwicklungsprozeß wichtig sind —- und dazu gehören auch eine Reihe von Konsumgütern — Störungen im Mechanismus des volkswirtschaftlichen Ablaufes und seiner natürlichen Entwicklung hervorrufen. Die Wareneinfuhr und ihre Zusammensetzung wird daher eine verschiedene Beurteilung zu erfahren haben, je nachdem, ob sie unter dem Aspekt der gegenwärtigen Situation der palästinensischen Volkswirtschaft: ihres Ausweitungsbedürfnisses und des ungenügenden einheimischen Warenvorrates zur Befriedigung dieses Bedürfnisses erfolgt, oder ob sie unter dem wirtschaftspolitischen Gesichtspunkt der Möglichkeiten zukünftiger Einfuhrdrosselung erfolgt. In dieser Hinsicht wird die Einfuhr der einzelnen Warenkategorien ganz verschieden zu beurteilen sein. So wird beispielsweise die Einfuhr von Mineralien und Rohstoffen nach Palästina, die hier nicht produziert werden können, in jeder Epoche des volkswirtschaftlichen Entwicklungsprozesses eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit bleiben. Und Analoges gilt einstweilen für die Einfuhr einer Reihe hochwertiger Produktionsmaschinen. Hingegen können geeignete zollpolitische Maßnahmen den Intensivierungsprozeß der palästinensischen Landwirtschaft weitgehend beschleunigen und damit zur Einfuhrverringerung fast aller derjenigen Lebensmittel beitragen, die das Hauptkontingent der Einfuhr der Warenkategorie, Nahrungsmittel, Getränke und Tabak ausmachen. Und ebenso liegt es in den Entwicklungstendenzen der palästinensischen Volkswirtschaft begründet, den wachsenden Bedarf an industriellen Konsumgütern weitgehend durch einheimische Produktion zu befriedigen. Es sei hier auf die Textilindustrie hingewiesen, die schon seit geraumer Zeit über eine nennenswerte einheimische Produktion verfügt und bereits Erfolge auf ausländischen Märkten erzielt hat. Zur Deckung des einheimischen Bedarfes wurden aber im Jahre 1933 Textilwaren im Werte von 1.6 Millionen Pfund, im Jahre 1934 im Werte von 2.2 Millionen Pfund eingeführt. In einem an Rohstoffen armen Land wie Palästina, das sich in den ersten Entwicklungsstadien der Intensivierung und Industrialisierung befindet, spiegeln sich in der Veränderung seiner Einfuhrstruktur weitgehend die Wandlungen der Volkswirtschaftsstruktur wieder. In Palästina bleibt in den Jahren 1928, 1929 und 1931 das Wertverhältnis zwischen der Warenkategorie: Nahrungsmittel, Getränke und Tabak und der Kategorie der Fertigwaren oder fast fertiggestellten Waren konstant. Trotz der Schwankungen der absoluten Einfuhrzahlen beträgt das Wertverhältnis der Einfuhr der oben genannten Warenkategorien 1 :2. Das Sinken des Einfuhrwertes der Nahrungsmittel unter die Proportion im Jahre 1930 ist auf restriktive Einfuhrmaßnahmen der Regierung für Weizen, Weizenmehl und ungereinigtes Olivenöl zurückzuführen. Es ist somit das Er-