Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 19 (1936)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1936)
- Article
- Die Gefahr der Bodenspekulation
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2379786-2379939-2379941-2406762--21846-2406928- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Das Institut muß dafür Sorge tragen, daß die Böden, die es selbst kauft oder durch ihm in der Arbeit eng liierte Gesellschaften kaufen läßt, nach einem einheitlichen Plan erschlossen werden, daß für die einzelnen Gegenden übereinstimmende Systeme der Besiedlung festgelegt werden und die Böden nicht brach liegen. Das Institut legt fest, daß der Preis des Bodens, der an Gruppen oder Individuen, die noch zusammenzufassen sind, verkauft wird, auch die Kosten für Anlage der Wege, der Wasserversorgung und der Elektrizität einschließen muß. Es wird dadurch den neuen Siedlungspunkten eine schnellere Entwicklung ermöglichen. Man könnte dabei allgemein festlegen, daß die Zahlungen der Käufer für die erwähnten Erschließungsarbeiten an ein Hilfsinstitut abgeführt werden, das als Treuhänder der Käufer den verschiedenen Gesellschaften gegenüber auftritt, die sich dem Zentralinstitut unterstellen. So wird man in diesem Hilfsinstitut beträchtliche Summen vereinigen, die nach Bedarf für Straßenbau, für Brunnenbohrung und Wasserinstallation auf den verschiedenen neuen Punkten verwendet werden. Die PLDC. hat vor einiger Zeit eine Gesellschaft mit dem Namen »Palestine Drainage and Ameliorations Co., Ltd.« ins Leben gerufen und ebenso hat die Jewish Agency die »Palestine Water Supply Co., Ltd.« begründet. Diese beiden Gesellschaften könnten als Hilfsinstitute für diese Arbeiten dienen. 5. Das Zentralinstitut soll mit allen Banken und Finanzinstituten in Erez Israel in Verbindung stehen, um den von ihm autorisierten Unternehmungen Kredite zu beschaffen, und umgekehrt wird es in jedem Falle von spekulativem Landerwerb die finanzielle Unterstützung unterbinden. 6. Das Zentralinstitut wird das gesamte Gesetzmaterial das für den Bodenerwerb in Erez Israel in Frage kommt, sammeln und gutachtlich dazu Stellung nehmen (zum Beispiel in der Frage des Pächtergesetzes, Ersitzrechtes, der Bodensteuern usw.). IV» Auskunftsdienst in Bodenangelegenheiten. Wie im ersten Abschnitt ausgeführt, ist bis jetzt noch nichts geschehen, um die Kongreßbeschlüsse in bezug auf den Kampf gegen die Bodenspekulation in die Tat umzusetzen. Betrachtet man die Erscheinung der Spekulation als ansteckende Krankheit, so muß man die Diagnose feststellen und Sorge tragen, daß die Krankheit sich nicht auf den ganzen Volkskörper überträgt. Zwar haben wir nicht die nötige Kraft, um die Plage der Spekulation und alle mit ihr verbundenen Erscheinungen ven Grund aus auszurotten; das entbindet uns jedoch nicht von der Pflicht, alles zu tun, um das Übel zu verringern. Aufsätze und Moralpredigten genügen nicht, man muß Ordnung in das Chaos des Bodenmarktes bringen, das unser Aufbauwerk schwer schädigt und uns wichtiger Positionen beraubt. Gerade in der Zeit der Prosperity macht sich das Fehlen jeder Führung und der Mangel eines Informationsdienstes für den neuen Einwanderer, namentlich für den Mittelstand, fühlbar, der der Ausbeutung durch Spekulanten aller Art preisgegeben ist. Auf dem letzten Kongreß wurde auch die Einsetzung einer Aufsichtskommission über landwirtschaftliche und städtische Kolonisationstätigkeit von Institutionen und Privatpersonen im In- und Ausland beschlossen. Vielleicht wäre es praktischer, wenn die Jewish Agency ein Auskunftsbüro errichten würde, das dem Publikum und insbesondere dem neuen Einwanderer in allen mit Bodenkauf verbundenen Fragen zur Seite steht. In individueller Beratung könnte eine solche Auskunftsstelle klären, welche Siedlungsprojekte für den betreffenden Interessenten in Frage kämen.