Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1935)
- Article
- Palästinensische Schiffahrt
- Date
- 1935-12-01
- Page
- Seite 663 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Erstreckte man den Begriff der Küstenfahrt bis Konstanza (vergleiche weiter unten), so gewinnt sie hier Anschluß an die Donauschiffahrt und die Schiffahrt des Schwarzen Meeres, kann ferner auch mit den Häfen Saloniki und Konstantinopel Verkehr aufrecht erhalten. Im übrigen bewältigt die Küstenfahrt den Lokalverkehr zwischen den größeren und den kleinen Häfen und findet auf allen diesen Routen hauptsächlich für den Verkehr von Massengütern Verwendung (Holz, Zement, Mehl, Dung, Steine, Melonen, Schotter und Vieh — Schafe aus Alexandrette und Mersina—, Maultiere aus Cypern). Selbstverständlich fahren Küstenschiffe auch, soweit angängig, mit Stückgut, wenn es auf die Schnelligkeit der Beförderung weniger ankommt und wenn eine doppelte Umladung dadurch vermieden werden kann. Die erste palästinensische Küstenschiffahrtslinie, die den Betrieb mit zwei kleinen Motorschiffen vor etwa 13^ Jahren aufnahm, mußte leider den Betrieb bereits einstellen. Um so erfreulicher entwickelt sich die Atid Navigation Company, welche zunächst mit einem Motorschiff und dann auch mit zwei Dampfern ihre Fahrten ausführt. Es handelt sich um drei seetüchtige Fahrzeuge von 500 bis 100 Nettoregistertons, von denen eines bereits in Palästina registriert ist. Diese Reederei hat außer dem Küstendienst auf der Linie Ägypten, Palästina, Syrien auch die Fahrt über Konstanza donauaufwärts bis Budapest durchgeführt und trotz der durch die Eisbildung auf der Donau beschränkte Fahrsaison und trotz der hohen Donauabgaben nicht schlecht abgeschlossen. Neuerdings haben sich für die eigentliche Küstenfahrt insofern Schwierigkeiten ergeben, als die ägyptische Regierung durch ein Gesetz Schiffen unter 1000 Tons den Küstenhandel zwischen ägyptischen Häfen untersagt hat. Diese Maßnahme richtete sich in erster Reihe gegen die vorerwähnte Atid Navigation Company, welche nur ein Schiff von mehr als 1000 Tons besitzt. Erfreulicherweise haben die Vorstellungen bei der ägyptischen Regierung dahin geführt, daß das Inkrafttreten dieses Gesetzes einstweilen aufgeschoben wurde, und es ist zu hoffen, daß später überhaupt von dieser schwerwiegenden Einschränkung der palästinensischen Küstenschiffahrt Abstand genommen wird. Gerade für die Küstenschiffahrt wird einstweilen das oben erwähnte Komitee eine seiner Hauptaufgaben finden, die darin besteht, die jüdischen Verlader der palästinensischen Schiffahrt näher zu bringen. Auch auf dem Gebiete der Fischerei regt es sich. Es soll nicht von den verschiedenen Projekten dieser Art gesprochen, sondern nur die Tatsache verzeichnet werden, daß der Motorfischkutter »Bikkura«, mit jüdischem Kapital in Italien gebaut, jetzt in Palästina eingetroffen ist und demnächst mit dem Fischereibetrieb beginnen wird, der bisher ausschließlich in den Händen arabischer und italienischer Fischer lag. Zur Abrundung des Gesamtbildes sei noch einiges über die Nebenbetriebe der Schiffahrt gesagt. Es ist bereits erwähnt worden, daß die Beladung und Entlöschung der Schiffe in Jaffa und Haifa noch in sehr primitiver Form vor sich gehen. In Jaffa, welches aller Kaianlagen entbehrt, ist eine Flotte von über 200 Barken tätig, die fast ausschließlich in arabischen Diensten stehen. Es kann jedoch mit einer Ausbreitung des jüdischen Leichterbetriebes gerechnet werden. Aber auch in Haifa ist die Ausstattung des Hafens nicht mit der europäischer Häfen zu vergleichen. Es fehlt vollständig an Portal- oder Halbportalkränen, lediglich ein Derrick-Uferkran von 15 Tonnen und einige kleinere sind vorhanden, die aber Löschen und Laden direkt vom Gütterschuppen zum Schiff und umgekehrt nicht