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Palästina · 1935-12-01 · Heft 12 (Dezember 1935) · p. Seite 651

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Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 12 (Dezember 1935)
Article
Zum Problem der "Haavarah"
Date
1935-12-01
Page
Seite 651 (sequence 3)
Language
German
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hat, die nun zu. verzinsen oder zu tilgen ist — ebenfalls ein irrealer Fall —; oder daraus, daß Deutschland Waren exportiert hat. Die Vennögensmitnahine in Form deutschen Geldes hat also einen Warenexport aus Deutschland, zur Voraussetzung oder zur Folge, sei es nach Palästina, sei es in ein anderes Land. 2. Palästina-Pfunde kann der Auswanderer ebenfalls nur dann mitbringen, wenn Deutschland sie durch -— direkten oder indirekten — Warenexport nach Palästina erworben hat. Unter indirektem Export verstehen wir den Fall, daß Deutschland nach England exportiert und damit englische Pfunde erwirbt; England exportiert nach Palästina und erwirbt damit Palästina-Pfunde. Nunmehr tauscht Deutschland in London die englischen Pfunde gegen Palästina-Pfunde ein. 3. Der jüdische Auswanderer aus Deutschland kann sein Vermögen in Form von Waren eines mit den Juden sympathisierenden Landes, wie England oder Amerika, nur dann transferieren, wenn er vorher den Markerlös in Deutschland in Pfunde oder Dollars umwechseln konnte. Der Unterfall der Mitnahme von Waren dritter Staaten reduziert sich also auf den Fall der Mitnahme von D e vi s e n dritter Staaten. Und wiederum müssen solche Devisen, wenn wir von der rein theoretischen Möglichkeit einer Anleihegewährung an Deutschland absehen, aus Exporten deutscher Waren stammen. (Hier wie in den früheren Beispielen stehen Warenexporten die sogenannten unsichtbaren Exporte, z. B. Ausgabe von Ausländern innerhalb Deutschlands, Frachteinnahmen deutscher Schiffe im Ausland usw., gleich. In welcher Form auch immer der Auswanderer sein Vermögen transferieren möge, stets wird der Transfer von Warenausfuhr aus Deutschland getragen. Daß diese Ausfuhr nicht unmittelbar nach Palästina zu gehen braucht, ist kein Argument für die' »Haavarah«-Gegner. Sie beanstanden ja gerade, daß das >>Haavarah<<-Prinzip die von ihnen lückenlos gewünschte Boykottfront gegen die deutsche Ausfuhr breche. Von ihrem Standpunkt aus ist es daher genau so verwerflich, Deutschland eine Ausfuhr nach Schweden oder China zu ermöglichen wie nach Palästina. Wir haben bisher unterstellt, daß die Reichsbank den jüdischen Auswanderern ohne weiteres allgemeine Exporterlöse zuteilt. Das ist, wie wir sehen, aber nur in Hinsicht auf die heute minimale Summe der aus den allgemeinen Deviseneingängen der Reichsbank stammenden »Vorzeigegelder« der Fall. Weitere Devisen außerhalb Palästinas durch deutsche Warenausfuhr zu erwerben hat die Reichsbank der »Haavarah Ltd.« bisher nur in engbegrenztem Rahmen gestattet. Diesen Rahmen zu erweitern wäre die beste Lösung des Problems des Vermögenstransfers aus Deutschland. Diese Frage kann hier nicht weiter verfolgt werden. Aus den Erörterungen dieses Abschnittes folgt, daß es keinen anderen Transfer jüdischen Vermögens aus Deutschland gibt, als den Transfer durch Warenausfuhr aus Deutschland. Das Argument, die deutschen Juden sollten Devisen oder Waren dritter Staaten mitbringen, ist unvereinbar mit dem Boykottprinzip, das die »Haavarah«-Gegner zu verteidigen vorgeben* Ihr Versagen hinsichtlich positiver Vorschläge für eine andersgeartete Lösung unseres Problems ist kein Zufall; es gibt keine andere Lösung. III. Diese Feststellung allein dürfte schon ausreichen, das »Haavarah«-Prinzip als notwendig zu erweisen. Trotzdem wollen wir die Gründe der »Haavarah«-Gegner noch im einzelnen prüfen. ■ Da ist zunächst das Argument, die »Haavarah Ltd.« fördere den Export Hitler- Deutschlands und breche damit den Weltboykott gegen die deutsche Ausfuhr, das

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