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Palästina · 1935-08-01 · Heft 8-9 (August 1935) · p. Seite 451

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 8-9 (August 1935)
Article
Die öffentlichen Finanzen Palästinas
Date
1935-08-01
Page
Seite 451 (sequence 3)
Language
German
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die finanziellen Verhältnisse Großbritanniens angewendet worden wäre. Die kleine Spanne für Irrtümer, die allgemein bei der Budgetierung als erlaubt angesehen wird, wurde zu einem wahren Hochweg des Irrtums. Eine andere Eigentümlichkeit der Verwaltung, die in den letzten drei Jahren sich klar offenbarte, ist ihre Unfähigkeit, Geld zu verwenden. Sie verweigert es für die allernötigsten und dringendsten Bedürfnisse. Sie will Post und Verkehrsdienst nicht erweitern, noch für genügende große Docks und Lagerschupfen sorgen, obzwar sich das später bezahlt macht. Sie verweigert den lokalen Verwaltungen Subsidien, sie alimentiert die öffentlichen Arbeiten nicht im nötigen Maßstab. Eine interessante Illustration für diese Haltung zeigt sich im Budget für 1933, in dem 73.000 £P für die Wasseruntersuchung und -beistellung ausgewiesen sind. Gegenwärtig gibt sie dafür 669 £ aus! Worin liegt die Erklärung für diese Zurückhaltung? Sie liegt darin, daß die Beamten Sklaven ihrer Schulung in Gegenden sind, in denen die Regierungen keine Einkommen zur Verwendung hatten. Wenn dies tatsächlich der Grund ist, dann werden sie auch dann unfähig zu handeln sein, wenn ein Rückschlag erfolgt, so groß auch dann die Überschüsse sein werden. Was immer aber die Erklärung für den Übelstand ist, die Krankheit muß behandelt werden: Das Einkommen muß vermindert, d. h. die Steuern müssen ermäßigt oder die Ausgaben erhöht werden. Die Frage der Steuerermäßigung. Bei Herrschaft eines Systems indirekter Besteuerung ist das Drängen nach Steuerermäßigung im allgemeinen schwach, da die Steuerzahler nicht so klar sehen, wie sie betroffen werden. Aber jede allgemeine Verminderung der Steuern wird zweierlei Wirkungen haben: Sie würde zu ständigen Wünschen einzelner Gruppen nach bevorzugter Behandlung und zweitens zu allgemeiner Unsicherheit und Unbestimmtheit führen. Der Grundsatz: »Eine alte Steuer ist keine Steuer« hat unter solchen Umständen einige Gültigkeit. Aber wo sie in gesunder Weise möglich sind, sollten Steuerermäßigungen in Erwägung gezogen werden. Eine wesentliche Ermäßigung hat die Verwaltung kürzlich mit vollem Recht den Benützern von Motorfahrzeugen gewährt. Eine solche von ungefähr 50% der Jahresgebühr der Lizenz wurde für städtische und Überland-Autobusse mit einer Belastungsfähigkeit von 1 Tonne und darüber gewährt und die maximale Taxe auf 6 £ festgesetzt. Das neue Landsteuergesetz (Rural Property Tax) ist ebenfalls mit der Absicht einer Steuerermäßigung entworfen worden. Tatsächlich sind die beiden niedersten Kategorien des Bodens von der Steuer befreit. Dies hat aber, anstatt begrüßt zu werden, bei den Dorfleuten den Verdacht erweckt, daß die Regierung ihnen den Boden konfiszieren will. Ein Bodenbesitz ohne Besteuerung scheint ihnen unsicher zu sein. Jedenfalls ist die Frage der Erhöhung der Ausgaben wichtiger, als jene der Ermäßigung der Steuern.. E)ie Ausgaben der Verwaltung. Eine Verwaltung Palästinas, die willens ist, die öffentlichen Finanzen vernünftig zu handhaben, muß laufende Ausgabentitel für ihre jährlichen Über-

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