Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 8-9 (August 1935)
- Article
- Die Grundtypen der jüdischen Kolonisation in Palästina
- Date
- 1935-08-01
- Page
- Seite 420 (sequence 5)
- Language
- German
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erweiterter Spielraum für die Durchsetzung einer immer stärkeren Differenzierung in der Einkommenshöhe der Kollektivmitglieder durchaus gegeben, was ebenfalls die Basis der eigentlichen gemeinsamen Lebensweise stark schmälert, eine Tatsache, die bei der Kwuzah überhaupt nicht vorhanden ist und auch nicht vorhanden sein kann, weil sie ihrer Natur und ihrem Grundcharakter völlig widersprechen würde. Einen zweiten Kolonisationstypus stellen die K i b u z i m b'M oschawoth dar, die man als Abart der Kwuzoth betrachten kann. Die Kibuzim sind Arbeitersiedlungsgemeinschaften, die mit der Kwuzah die kollektiven Züge in der Lebensführung und Arbeitsleistung teilen, die aber im Unterschied zu ihr das Einkommen überwiegend aus Außenarbeiten beziehen, bis das Ansiedlungsvorhaben realisiert ist. Man findet eine gewisse Parallele zu diesem Typus bei den Arbeiterartels, jedoch wiederum mit dem grundlegenden Unterschied, daß bei den Kibuzim eine volle Gemeinsamkeit im Zusammenleben besteht, wie sie sich aus der kollektiven Form dieser Einheiten ergibt. Der Lohnentgelt, den die Mitglieder des Kibuz bei Außenarbeiten in der Kolonie erhalten, fließt der gemeinsamen Kibuz-Kasse zu und dient sowohl zur Bestreitung des Lebensunterhaltes als auch zur Akkumulierung von Ersparnissen zwecks künftiger voller Ansiedlung. Ein Teil der Mitglieder, die keine Außenarbeiten verrichten, übt innerbetriebliche Arbeiten in der Eigenwirtschaft aus, versorgt das Eigeninventar, besorgt die Haushaltung usw. Nach einer im Jahre 1934 vorgenommenen Untersuchung des Kibuzim-Ausschusses bei der Arbeiterbank (Bank Hapoalim) sind 51 Kibuzim gezählt worden gegen 29 im Jahre 1931. Ihr Mitgliederbestand ist stark gewachsen und stellt sich auf 4286 Personen gegen 2095 im Jahre 1931. Der Kibuz b'Moschawah ist eine Art Vorstufe zur Kwuzah. Als Ansiedlungsanwärter durchschreitet er in der Zwischenzeit der Bodenzuteilung und der Regelung der anderen mit seiner Kolonisation verbundenen Fragen eine Übergangsetappe, die zumeist nicht mit kurzen Zeiträumen zu veranschlagen ist in Anbetracht des Mangels an Ansiedlungsboden. Die überwiegende Mehrzahl der Kibuzim ist im eigentlichen Sinne des Wortes noch immer nicht angesiedelt Nach der obengenannten Untersuchung sind es nur 15 Einheiten, die gegenwärtig über einen mehr oder minder ausreichenden Kolonisationsboden verfügen und mitunter ganz wesentliche Anfänge einer Eigenwirtschaft aufweisen. Als dritter Kolonisationstypus figuriert der Moschaw Owdim. Er repräsentiert einen Mitteltyp zwischen Kwuzah mit vollendeter Gemeinschaft in den Produktions- und Konsumgrundlagen und dem individuellen Bauernbetrieb in der Kolonie. Seine vier Grundprinzipien sind: Nationalboden der jüdischen Fonds, dem Ansiedler dieses Typus zur Nutzung überlassen. Auch bei ihm wird die Ansiedlung von nationalen Mitteln getragen und forciert. Nur eigene Arbeitskraft kommt in Betracht. Beschäftigung entlohnter Kräfte ist beim Moschaw Owdim nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gestattet.