Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1935-05-01 · Heft 5 (Mai 1935) · p. Seite 262

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 5 (Mai 1935)
Article
Rechtsleben. Von Dr. Moritz Bileski, Haifa.
Date
1935-05-01
Page
Seite 262 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2379786-2379926-2379932-2404433--20150-2404613
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

zu erlassen. Damit ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines einheitlichen Ladenschlusses geschaffen *. Der High Commissioner hat durch Verordnung das Hule-Gebiet von der Rural Property Tax befreit und damit dem neuen jüdischen Siedlungsgebiet dieselbe Vergünstigung gewährt, die vorher bereits die Gegend von Beer Schewa erhalten hatte. Durch eine amtliche Erklärung des Einwanderungs-Departments ist bekannt gegeben worden, daß eine britische Staatsangehörige, durch Heirat mit einem Palästinenser ihre britische Staatsangehörigkeit nicht verliert. Im House of Commons hat ein Regierungsvertreter diese Erklärung dahin erläutert, daß die palästinensische Staatsangehörigkeit keine Staatsangehörigkeit im Sinne des britischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (British Nationality and Status of Aliens Act) sei (also ihr Erwerb durch Heirat den Verlust der britischen Staatsangehörigkeit nicht bewirke). Diese Auffassung wird zum erstenmal bekannt und es dürfte noch näher nachzuprüfen sein, ob sie zutrifft und was sie bedeutet. Die Formulare für die durch die Jewish Agency zu verteilenden Arbeiterzertifikate sind geändert worden. Der Text enthält jetzt als Adressaten die Agency, nicht mehr den Inhaber des Zertifikats (diese Änderung des Formulars ist auf der Sitzung des Zionistischen Aktionskomitees unrichtigerweise als eine Beschränkung der Kompetenz der Jewish /Agency dargestellt worden). Rechtsprechung. In Tel-Aviv wurde eine Propagandaversammlung für die strikte Beobachtung der Sabbath-Ruhe abgehalten. Nach der Versammlung bildete sich ein Demonstrationszug, der vorüberfahrende Autos angriff. In dem darauf folgenden Strafprozeß wurden einige der Angreifer vom britischen Magistrate zu Geldstrafen verurteilt. Der Richter hielt dabei eine längere Ansprache, in der er die Einwohner von Tel-Aviv aufforderte, gegenseitig die verschiedenen religiösen Überzeugungen zu tolerieren. In diesem Zusammenhange erklärte er: »Viele der von mir zu entscheidenden Prozesse, mögen sie sich auf Fragen des Schabbat oder Arbeitsfragen, auf Zusammenstöße und Drohungen beziehen, gehen daraus hervor, daß die Einwohner von Tel-Aviv nicht gewillt sind, zu leben und andere nach ihrer Art leben zu lassen«. Ein Rechtsstreit, der wieder einmal den Mangel an gefestigtem Rechtsgefühl, aber auch die unzulängliche Ordnung im Gebiete der Verwaltung illustriert, wird seit längerer Zeit und in verschiedenen Verfahren in Haifa geführt. Ein Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung hat an einem Hause eine nicht genehmigte Aufstockung vorgenommen, so daß nach Ansicht des Stadtingenieurs Einsturzgefahr besteht. Die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung (Town Planning Commission) stellte beim Gericht den Antrag, die Beseitigung des Bauwerks anzuordnen. Eine Entscheidung über diesen Antrag ist bisher wegen verschiedener formeller Komplikationen nicht erfolgt. Es ist von den verschiedenen, mit der Frage befaßten Gerichten noch nicht geklärt worden, ob die Town Planning Commission selbständig einen solchen Antrag stellen dürfe, oder ob dafür die Stadtverordneten-Versammlung zuständig sei (der der Beschuldigte und einige seiner Freunde angehören). Bei der Prüfung dieser Frage hat sich zunächst ergeben, daß die Town Planning Commission nicht richtig zusammengesetzt war, weil vergessen worden war, einige beamtete Mitglieder nach Ablauf ihrer Amtszeit neu zu ernennen. Daraus folgt nach der Feststellung des Obersten Gerichtshofes, daß alle von der Town Planning Commission in dieser Zusammensetzung 1 Siehe dazu auch den Artikel von Dr. H. Jacobowitz über dieses Thema in Nr. 4. — Die Red.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.