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Palästina · 1935-05-01 · Heft 5 (Mai 1935) · p. Seite 230

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Journal
Palästina
Volume
18 (1935)
Issue
Heft 5 (Mai 1935)
Article
Zur Frage der Wirtschaftsplanung in Palästina
Date
1935-05-01
Page
Seite 230 (sequence 4)
Language
German
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nehmungen und bringt damit eine Absatz- und Kreditkrise von nicht vorhersehbaren Ausmaßen über das Land. Die früher vorherrschenden Mittel des Protektionismus, Schutzzölle und Einfuhrverbote, wirken unmittelbar nur auf eine Drosselung der Einfuhr hin. Bei der starken- Zunahme unserer künftigen Zitrus-Ernten muß uns aber mehr daran liegen, die Aktivierung der Handelsbilanz durch Ausfuhrsteigerung zu erreichen. Handelsverträge nach dem Gegenseitigkeitsprinzip abzuschließen, erlauben uns die Mandatsbestimmungen nicht. Dem Ziel, für unsere künftigen Ausfuhren Breschen in die Zollmauern der Verbraucherländer zu schlagen, würde aber auch das mit der Meistbegünstigungsklausel vereinbare, weil auf alle Länder gleichmäßig anzuwendende, System eines Zwangs-Clearings der Ein- und Ausfuhrwerte dienen können. Jedes Land dürfte danach nur ein bestimmtes Vielfaches seiner Käufe palästinensischer Waren nach Palästina importieren. Die Quote müßte innerhalb bestimmter Perioden, z. B. jährlich oder halbjährlich, variabel sein und dann jeweils der Kapitalbilanz angepaßt werden. Daß ein solches System unter den gegebenen weltwirtschaftlichen Verhältnissen wahrscheinlich weniger die Einfuhr drosseln, als die Ausfuhr steigern würde, haben wir durch eine Analyse der Außenhandelsstatistik an anderem Orte nachzuweisen versucht2. Die ablehnende Haltung der Regierung ist um so weniger verständlich, als es in dieser Frage einen Interessengegensatz zwischen dem arabischen und dem jüdischen Sektor des Landes nicht gibt. Einen, wenn auch unvollkommenen und rohen, so doch zur Not brauchbaren Ersatz für den legislativen Protektionismus bietet der »Gefühlsprotektionismus«, wie er sich in dem Schlagwort »Tozeret Haaretz« kundgibt. Untersuchen wir seine Wirkungen, im einzelnen. Die Aufforderung, den Kauf ausländischer Erzeugnisse zu vermeiden, wirkt, soweit sie Erfolg hat, ebenso wie ein Zoll: das einführende Land wird genötigt, seine Preise herabzusetzen, so daß Palästina jetzt für die gleiche Pfundsumme mehr Einfuhrgüter bekommt als vorher. Seine Tauschlage (Barter Terms of Trade) verbessert sich. Allerdings nicht bei jeder Einfuhr. Soweit nämlich Einwanderer von ihrer Regierung nicht Devisen, sondern Güter mitbekommen, tragen diese Einwanderer den Preisabschlag. Ihr Verlust gleicht den Gewinn, den die Käufer der betreffenden Güter durch die Preissenkung machen, aus. Aber auch abgesehen von diesem Sonderfall des Naturaltransfers hat die Besserung der Tauschlage ihre natürlichen Grenzen darin, wie lange und wie weit die Lieferländer, bzw. deren Exporteure, die Preise herabsetzen wollen und können. Praktisch wird es nicht lange dauern, bis sie den Kampf aufgeben. Dann schrumpft die Preissumme der Einfuhr nach Palästina. Nehmen wir nun auch an, der Kapitaleinfuhrstrom sei versiegt — irgendwann muß das ja eintreten —, dann kann Palästina bei schrumpfender Waren-Einfuhr seine bisherige Waren- Ausfuhrsumme nur dann aufrechterhalten, wenn es den nunmehrigen Waren-Ausfuhrüberschuß den Schuldnern stundet, also Kapitalausfuhr 2 Hadar, Jänner 1935: »The Future of our Foreign Trade Policy«. (Von uns auszugsweise wiedergegeben in Nr. 3, S. 161. — Die Red.)

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