Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 4 (April 1935)
- Article
- Das neue palästinensische Mietgesetz und seine Auswirkungen auf den Baumarkt
- Date
- 1935-04-01
- Page
- Seite 194 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2379786-2379926-2379931-2404132--19914-2404319- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gegen dieses Urteil der District-Court — das ordentliche Gericht —- angerufen werden. Abzuwarten bleibt, wie sich dieses Gesetz, das die Rechte des Hausbesitzers empfindlich beengt, auf die private Bautätigkeit auswirken wird. Wenn auch das Gesetz formell nur auf bereits fertiggestellte Häuser begrenzt wird, so zeigt doch die Praxis der letzten zwei Jahre, daß der Hausbesitzer damit rechnen muß, nach Fertigstellung spätestens zum folgenden Muharrem miteinbezogen zu werden, das heißt, daß die Rechte des Hausbesitzers oder Vermieters dann erheblich eingeschränkt werden. In Europa hatte die Wohnungsschutzgesetzgebung sich stets nur auf sogenannte Vorkriegswohnungen oder Altwohnungen erstreckt, da sonst jede Baulust gehemmt würde. Die entscheidende Frage ist nun: Kann durch diese Gesetze etwa auch der Anreiz zum Bauen durch zu geringe Verzinsung des anlagesuchenden Kapitals gehemmt werden? Der Verfasser hat bereits in Nr. 6/7, 1934, dieser Zeitschrift bei der Besprechung der ersten Mieterverordnung darauf hingewiesen, daß für Neubauten damit gerechnet werden muß, daß sie auch unter ein ähnliches Gesetz fallen werden und die neue Verordnung vom 28. Februar 1935 hat dies bestätigt. Wir sehen also, daß auch bei künftigen Gebäuden damit gerechnet werden muß, daß die Beschränkungen des Gesetzes in Geltung kommen. Die Hauptfaktoren, aus denen sich die Kosten eines Hauses in Palästina zusammensetzen, sind (siehe auch den eingangs erwähnten Aufsatz des Verfassers): Bodenpreise Baustoffpreis2 Löhne . . Alle genannten Faktoren sind gestiegen. Zunächst die Bodenpreise: Vom Mai 1934, dem Zeitpunkt der Aufstellung der Rentabilitätsberechnuig nach dem ersten Mietgesetz, sind die Bodenpreise nach einer Stagnation in den Sommermonaten vom Oktober 1934 an ständig angezogen, um Anfang März 1935 (allerdings in der Hochsaison — verstärkter Touristenstrom zu Purim und zur Makkabiah) nochmals sprunghaft in die Höhe zu schnellen. Auch die Baustoffpreise haben sich gehalten und werden sogar — durch den Pfundsturz (Ende Februar 1935) — eher fester werden. Der dritte Faktor — Löhne — ist zumindest auch auf gleicher Höhe geblieben. Das heißt also, alle Faktoren, aus denen das Produkt Haus entsteht, sind teuerer geworden; die Höhe der Miete hingegen ist gleichbleibend festgesetzt. Die Hoffnung besteht nun, daß die Bodenpreise fallen, da weder Baustoffpreise noch Löhne sich senken werden. Sollte daher durch das Gesetz die Bautätigkeit sich vermindern — was eine große Menge von Existenzen gefährden würde —so würde vielleicht auf diesem Umweg ein Halt der ständigen Aufwärtsbewegung der Bodenpreise geboten sein. Auch die Herabsetzung des Landesmit 30% Anteil, mit 35% Anteil, mit 25% Anteil