Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 4 (April 1935)
- Article
- Das neue palästinensische Mietgesetz und seine Auswirkungen auf den Baumarkt
- Date
- 1935-04-01
- Page
- Seite 195 (sequence 4)
- Language
- German
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Zinses für Hypotheken um durchschnittlich etwa 1% ist ein günstiger Faktor. Vergleichen wir einmal die Rentabilitätsberechnung mit der des Vorjahres, so können bis auf die gesteigerten Geländekosten sämtliche Annahmen beibehalten werden, nur müssen als Preis pro Pic (0.56 m2) statt £P 1,500 £P 2,200 eingesetzt werden, so daß den Gesamtausgaben für den Bau von £P 6700.— Einnahmen von £P 660.— jährlich gegenüberstehen. Wir sehen, der Hausbau bringt etwa 10% Kapitalsverzinsung, statt 11% im Vorjahr1. Kosten und Rentabilität für ein dreistöckiges Wohnhaus: Ausgaben: Erforderlich etwa 1000 Pic (rund 600 m2) (bebaubar etwa 240 m2), Kosten hiefür....................ca. £P 2.200 Kosten für ein derartiges Gebäude, 240 m'-\ 3 Stock hoch, betragen etwa (man rechne wie im Vorjahre £P 6.— pro Etage und m2) in Tel-Aviv (Haifa)................. etwa £P 4.500 Gesamte Baukosten (Gelände und Bau) rund £P 6.700 Mieteinnahmen: Bei günstigster Grundrißgestaltung können auf derartiger Fläche errichtet werden: 6 Dreizimmerwohnungen, 3 Vierzimmerwohnungen. Legt man — dem Geländepreis entsprechend — mittelgute Wohngegend zugrunde so können folgende Mieten erzielt werden: Für die Dreizimmerwohnungen £P 2.250 pro Monat und Zimmer im Jahr......................rund £P 486 Für die Vierzimmerwohnungen £P 2.000 pro Monat und Zimmer im Jahr......................rund £P 288 Diese Mieten sind Minimal-Mieten, die mindestens erzielt werden. Gesamtmieteinnahmen im Jahr £P 774 Rechnet man den üblichen Satz von 15% für Steuern, Unkosten, Verwaltung, Reparaturen ab...............rund £P 115 verbleiben Reineinnahmen etwa £L 670 Wir sehen also, daß trotz Geländepreissteigerung bei durch das Gesetz bedingten gleichbleibenden Mieten ein annehmbares Ergebnis erzielt wird. Ein Nachteil des Gesetzes ist die ungegliederte Einheitlichkeit der Zimmerpreise, wobei Ausstattung des Hauses, Lage der Wohnung, Größe des Zimmers usw. nicht berücksichtigt wird und somit der Bauherr in Versuchung kommt, auf Kosten des Mieters möglichst billig zu bauen, da er ja bei dem noch lange herrschenden Wohnungsmangel ein Leerstehen nicht zu befürchten braucht. Es ist zu wünschen, daß durch das Gesetz endlich einem weiteren Steigen der Bodenpreise Halt geboten wird und die bestehenden Mängel des Gesetzes durch Ausführungsbestimmungen verringert werden. 1 Wiederholung der Rentabilitätsberechnung aus Nr. 6/7, 1934, dieser Zeitschrift, umgerechnet auf März 1935. Sämtliche Zahlen können beibehalten werden, lediglich der Geländepreis ist von £P 1,500 auf £P 2,200 in mittelguter Wohngegend gestiegen.