Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 18 (1935)
- Issue
- Heft 4 (April 1935)
- Article
- Die Urbarmachung des Huleh-Gebietes
- Date
- 1935-04-01
- Page
- Seite 189 (sequence 4)
- Language
- German
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hat, die Landzuweisung überhaupt von dieser Art der Hachscharah abhängig gemacht wird. Auf diese Weise wird auch am besten jedem Einwände entgegengetreten, der gegen den Arbeitsdienst etwa vom Gesichtspunkte der Chaluziuth gemacht werden könnte. Im Gegenteile bietet die gründliche Auslese und Ausbildung, die er darstellt, allen Chaluzim, die es nicht bloß dem Namen, sondern auch dem Geiste und der Leistung nach sind, die beste Möglichkeit, zu dem ersehnten Ziele zu gelangen. Gleichzeitig wird so aber auch dem Mißbrauche des Arbeitsdienstes für private Interessen vorgebeugt. Denn unter den vorerwähnten Bedingungen kann und wird er nur auf nationalem Boden verrichtet werden und seine Ergebnisse kommen mit Sicherheit jenen zugute, die ihn geleistet haben. Natürlich wird in diesem Rahmen auch die Heranziehung von weiblichen freiwilligen Arbeitskräften möglich sein. Sie werden vor allem im Sanitäts-, Kanzlei- und Küchendienste, in den Wäschereien und Reparaturwerkstätten, schließlich aber auch in den für die Versorgung der Küchen anzulegenden Gemüsegärtnereien und in den Baumschulen gute Verwendung finden können. Sind auf der einen Seite die Vorteile klar, welche die Arbeitslegionäre von ihrer Leistung haben können, so ist auf der anderen der Nutzen für das palästinensische Kolonisationswerk unverkennbar. Er wird sich zunächst darin äußern, daß eine große Zahl tüchtiger und arbeitswilliger Menschen außerhalb des normalen Schedules den Eintr-itt in das Land finden. Denn selbstverständlich muß unbedingt an der Forderung festgehalten werden, daß weder die Arbeitslegionäre auf das laufende Einwanderungskontingent aufgerechnet werden dürfen, noch auch die Bewilligungen etwa als Vorschüsse auf künftige Schedulen betrachtet werden können. Denn beides würde bedeuten, daß wegen der Urbarmachung des Huleh-Gebietes der ohnedies viel zu stark gedrosselte Nachschub für die Entwicklung der schon vorhandenen Siedlungsgebiete und der Industrie noch mehr eingeschränkt würde. Diese Erwägung und der Hinweis darauf, daß es sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe handelt, die demgemäß auch neue und zusätzliche Kräfte erfordert, müssen wohl auch für das Einwanderungsdepartement der Mandatsregierung eine genügende Begründung für ein außerordentliches Spezialkontingent darstellen. Als zweiter Vorteil für das Kolonisationswerk muß sich eine ziemlich bedeutende Ersparnis an barem Lohnaufwande ergeben. Gewiß wird man bei vorsichtiger Gegenüberstellung der Gesamtausgaben von Lohnarbeit und freiwilligem Arbeitsdienst annehmen müssen, daß der letztere einen etwas größeren technischen und organisatorischen Apparat erfordert, und zwar sowohl wegen der geringeren Schulung der freiwilligen Arbeiter als auch wegen der anderweitigen mit dem Arbeitsdienst verbundenen Aufgaben. Ebenso müssen als Belastungen des Arbeitsdienstes die Ausgaben für Verpflegung (sofern sie dem Lohnarbeiter angerechnet würden), für Arbeitskleidung und — falls eine besondere Krankenversicherung er-