Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 17 (1934)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1934)
- Article
- Der Einzelhandel in Palästina
- Date
- 1934-06-01
- Page
- Seite 259 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2379786-2379916-2379921-2400984--17672-2401259- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
kennt Palästina bisher keine planmäßige Gewerbepolitik; somit sind Konzessionszwang und vom Gesetz erhobene Bedürfnisfrage, abgesehen vom Transportgewerbe, fast unbekannt. Wer die eventuell vorgescjbriebenen Bedingungen erfüllt und die Lizenzgebühren bezahlt, kann den Betrieb aufnehmen. Jene Vorbedingungen sind: Jedes Nahrungsmittelgeschäft bedarf der gesundheitspolizeilidhen Zulassung seiner Einrichtungen und jedes Bauvorhaben (bauliche Veränderungen' oder Neubauten sind bei neuen Läden in Palästina in der Regel unvermeidlich) der baupolizeilichen Genehmigung. Nun ist in den Städten sowohl Gesundheitsals auch Bauaufsicht den Munizipalitäten übertragen, und es ist im ganzen Lande ein offenes Geheimnis, daß diese Kommunalinstanzen in solchen Fällen nicht nur unter gesundheits- und baupolizeilichen Gesichtspunkten, sondern — unausgesprochen — auch nach' wirtschaftspolitischen Rücksichten zu entscheiden pflegen. Man läßt die neue Einwanderung etwas ungern zum Lebensmittelhandel zu, der nun einmal den stärksten, sichersten und einträglichsten Zweig des palästinensischen Einzelhandels bildet und man sieht im Einzelhandelsgroßbetrieb (Warenhaus, Einheitspreisgeschäft) eine übermächtige und daher nicht zu duldende Konkurrenz für die bestehenden Geschäfte. Soviel Projekte der letzteren Art bisher schon, im Lauf der jüngsten zwölf Monate ausgearbeitet wurden, hat bisher noch' kein einziges die Sanitätsbezw. Baugenehmigung erlangt. Daran dürfte sich in nächster Zukunft wohl kaum etwas ändern. Welche Steuern zahlt der palästinensische Einzelhandel? Neben der allgemeinen Hauszinssteuer sind es verschiedene, jeweils für ein Jahr zu entrichtende staatliche und städtische Lizenzgebühren, z. B. für Lebensmittelverkauf, Spirituosenkleinhandel, Petroleumabsatz, Tabakwarenverschleiß. Die Sätze dieser Gebühren sind für alle Betriebsgrößen gleich hoch, werden daher vom Großbetrieb kaum empfunden, belasten dafür umso empfindlicher Kleinstbetriejhe. Eine nach Umsatz oder Gewerbekapital oder Lohnsumme gestaffelte Gewerbesteuer existiert in Palästina nicht. Die Frage einer Einkommensteuer wird gegenwärtig erörtert, ist aber noch von der Entscheidung fern. Die Mieten sind heute außerordentlich hoch getrieben. Mindestens 10—12 Pfund und mehr selbst für einen sehr kleinen Laden sind heute in Tel-Aviv nichts Seltenes. Beträchtliche Abstandssummen werden mitunter gezahlt, und auch das „Ausmieten" kommt vor. Oft müssen Ausbaukosten übernommen und erhebliche Mietvorauszahlungen (der Rest in Wechseln) gezahlt werden. Zumeist laufen die Mietverträge heute nur für ein Jahr, weil die Vermieter weitere Mieterhöhung, die Mieter hingegen, infolge der starken Lädenneubautätigkeit, eine künftige Mietsenkung erhoffen. Relativ teuer ist der Lichtstrom. Ein schwieriges Problem ist das Engagement des Verkaufspersonals. Neueingewanderte Arbeitnehmer sind zwar fachtüchtig, haben jedoch wenig Sprachkenntnisse. Hingegen beherrschen die einheimischen Hilfskräfte oft ein halbes: Dutzend Sprachen (Hebräisch, Englisch, Arabisch, Jiddisch!, Französisch, Russisch), versagen dafür aber sachlich. Für die starken Impressionen des modernen Palästina zeichnet heute, soweit es sich um die Städte handelt, vor allem der Einzelhandel verantwortlich!. Mag manches von diesen Schöpfungen der neuen Einwanderung noch von fraglichen Zukunftsaussichten sein, da zu schwach fundiert oder zu wenig der Kaufkraft angemessen, mag manche glänzende Fassade noch die Skepsis herausfordern, auf jeden Fall ist viel wirkliche Leistung, richtige Berechnung?,