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Palästina · 1934-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1934) · p. Seite 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1934)
Article
Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
Date
1934-02-01
Page
Seite 61 (sequence 17)
Language
German
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sieben, bei anderen Baumkulturen — je nach der Art — 6—10 Jahre dauert. Ferner soll eine steuerfreie Frist in allen Fällen eingeräumt werden, wo es sieh um die Erschließung von "Ländereiem für die Besiedlung handelt. So wird durch die Juden eine umfangreiche Tätigkeit entwickelt, um die Böden siedlungsfähig zu machen: malariagefährliche Sümpfe werden ausgetrocknet, Wasserinstallationen angelegt, Felder entsteint, Unkraut ausgerodet, Wege und Terrassen gebaut und andere Arbeiten ausgeführt, die es den Siedlern erst ermöglichen, sich niederzulassen. Oft nimmt die Vorbereitung der Ländereien mehrere Jahre in Anspruch. Der seit Jahrzehnten, ja Jahrhunderten vernachlässigte Boden erfordert erhebliche Investitionen, ehe er sich für eine intensive Bearbeitung eignet, welche ihrerseits wiederum die Erzielung größerer Erträge ermöglicht. Infolge dieser Ausgaben wird der Kaufpreis des Bodens nicht selten verdoppelt, in Fällen größerer Bewässerungsanlagen sogar verdreifacht. Es ist weder recht, noch billig, den Siedlern in diesem Stadium noch eine Grundsteuer aufzuerlegen. Diese TColonisationstätigkeit, die nicht nur für die Siedler, sondern für das ganze Land von weitgehendem Nutzen ist, sollte vielmehr gefördert werden, indem in allen Fällen der Erschließung von Böden für die Besiedlung eine Steuerfreiheit für eine gewisse Zeit, beispielsweise für fünf Jahre, gewährt wird. Ungefähr dieser Zeitraum ist erforderlich, um die Ueberführung des Bodens von einer extensiven zu einer intensiveren Bewirtschaftung zu vollziehen. Das würde bedeuten, daß alle neu gegründeten landwirtschaftlichen Betriebe während der ersten fünf Jahre nach ihrer Errichtung Steuerfreiheit genießen, ebenso wie bei der Urban Property Tax alle neu erbauten Häuser drei Jahre lang steuerfrei bleiben. In weit höherem Maße als die Hausbesitzer haben die Landwirte in den ersten Jahren mit erheblichen Schwierigkeiten finanzieller Natur zu kämpfen. Der Wunsch, daß die Uebergangsperiode zur selbsterhaltenden Wirtschaft nicht durch Steuerabgaben erschwert werde, ist nur als gerecht zu betrachten. Gänzliche oder teilweise Steuerbefreiung soll nach Ermessen des Oberkommissärs in allen Fällen der Mißernte oder anderer Naturereignisse, die die palästinensischen Landwirte gerade in den letzten Jahren häufig heimgesucht haben, gewährt werden; das gleiche gilt in Fällen von epidemischen Krankheiten der Pflanzungen, welche die Ertragsfähigkeit der letzteren beeinträchtigen. In der gleichen Weise wie bezüglich des Oschers auf Baumwolle, sollte bei allen Versuchen, neue Kulturen im Lande einzuführen, Steuerfreiheit gewährt und schließlich die gegenwärtig vorgesehenen Steuerbefreiungen auch weiterhin beibehalte»! werden. Völlige Steuerfreiheit ist auch für alle angelegten Wälder zu verlangen. Palästina ist ein waldarmes Land. Seine bewaldete Fläche inklusive Buschwald und Forst-Reservationen beläuft sich auf etwa eine Million Dunam oder 4o/0 der Gesamtfläche des Landes; die 202 Forst-Reservationen allein bedecken 670.556 Dunam. Die Lösung des für die Wirtschaft Palästinas vielleicht wichtigsten Problems,

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