Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1934-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1934) · p. Seite 58

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1934)
Article
Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
Date
1934-02-01
Page
Seite 58 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2379786-2379916-2379919-2400137--17023-2400344
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ter Böden, könnte von manchen Gesichtspunkten aus von ^Nutzem sein; wirtschaftlich würde sie zur Urbarmachung und Kultivierung der bisher durch die Großgrundbesitzer unbearbeitet gelassenen Ländereien führen; sozial könnte sie viel zur Auflösung des Großgmndsbesitzes und Umwandlung desselben in Bauernstellen beitragen. Um den hohen Abgaben zu entgehen, würden viele Besitzer ihr Brachland veräußern, so daß es in andere Hände, die es der Kultur zuführen, übergehen könnte. Finanziell würde eine solche Steuer dem Staate vielleicht ansehnliche Summen einbringen. Eine stärkere Besteuerung des dauernd unbestellten Grund und Bodens würde andererseits die produzierenden Bevölkerungsschichten in keiner Weise berühren. Bei aller Anerkennung der weitgehenden volkswirtschaftlichen Bedeutung einer solchen Besteuerung paßt sie aber nicht gut in den Rahmen der Grundsteuer hinein. Ihre Durchführung müßte im Wege einer speziell in dem soeben skizzierten Sinne orientierten Gesetzgebung erfolgen. Was aber die Grundsteuer wohl erzielen kann und soll, das ist die Evidenzhaltung aller unbearbeiteten Ländereien. Dadurch könnte eine Kontrolle des Ueberganges derselben in die Kategorie der kultivierten Böden erreicht werden. Zu diesem Behufe würde es genügen, alles unbearbeitete Land einer minimalen Grundsteuer im Ausmaß von beispielsweise einem Mil pro Dunam zu unterwerfen. Das finanzielle Ergebnis einer solchen Besteuerung läßt sich zwar infolge des Fehlens zuverlässiger Zahlen über die unbearbeiteten Flächen schwer feststellen, doch könnte man die Steuereinnahme mit dem minimalen Betrag von 3000 pal. Pfund einschätzen (hierbei sind die dem Staate gehörenden Ländereien unberücksichtigt geblieben). Die Gesamteinnahme aus der Grundsteuer würde sich also folgendermaßen stellen: Die Regierung wird sieh damit abfinden müssen, daß die Grundsteuer nicht soviel einbringen wird wie der Oscher in den ersten Jahren nach dem Weltkriege; sie wird aber jedenfalls größere Einnahmen ergeben als der Oscher in den letzten Jahren. Man da^f auch von der Grundsteuer nicht zuviel erwarten. Sie kann in Palästina, wenigstens in der ersten Zeit, nicht die Stelle einnehmen, die ihr z. B. in Aegypten zukommt, wo sie einen wichtigen Posten im Staats-Etat bildet (1931 bis 1932 betrug sie 13,3 o/0, 1932 bis 1933 13,9% aller Staatseinnahmen). Es liegt aber durchaus im Bereich der Möglichkeit, daß mit einer stärkeren Ausbreitung der rentablen Pflanzungskulturen in Zukunft auch eine nennenswerte Erhöhung der Einnahmen aus Her Grundsteuer eintritt, denn Zitruspal. Pfund von Ackerbau und kleinen gemischten Betrieben von Orangenpflanzungen von sonstigen Pflanzungen von unbearbeitetem Land 100.000 45.000 8.500 3.000 insgesamt 156.500 oder rund 150.000

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.