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Palästina · 1934-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1934) · p. Seite 57

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1934)
Article
Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
Date
1934-02-01
Page
Seite 57 (sequence 13)
Language
German
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keiner Grundsteuer unterliegen. In die Kategorie der unkultivierten Ländereien gehören außer den nachhaltig unbearbeiteten Böden auch Weideland, Sümpfe usw. Von entscheidender Bedeutung ist die Frage, welcher Teil des Reinertrages weggesteuert werden soll, mit anderen Worten, die Höhe des Steuersatzes. Dadurch wird sowohl der Grad der steuerlichen Belastung des Bauern als auch die Höhe der Steuereinnahme für den Staat bestimmt. Was den Bauern betrifft, so wirft sich die Frage auf, welche Steuerlast ihm bei seinem dürftigen Einkommen und den vorläufig noch beschränkten Möglichkeiten der Besserung seiner Lage aufgebürdet werden kann. Für Ackerbaubetriebe oder gemischte Wirtschaften auf der Grundlage des Ackerbaues bedeutet eine Belastung (von etwa 5% des Netto-Einkommens eine hohe Abgabe. Für die Fellachen würde dies jährlich etwa ein Pfund ausmachen, für die jüdischen Landwirte wohl bis zu zwei Pfund. Da in Palästina etwa 80.000 Fellachen und 10.000 andere Bauernfamilien vorhanden sind, würde die Grundsteuer aus diesen Wirtschaften dem Staate 100.000 pal. Pfund jährlich einbringen. Eine besondere Bedeutung wird in Zukunft den Steuereinnahmen aus Zitruspflanzungen beschieden sein. Die starke Ausbreitung der Fläche der Orangengärten und die erhebliche Steigerung 'der Gesamtproduktion zu einer bedeutenden Erhöhung der Steuereinnahmen von Orangen führen. Die gesamte gegenwärtig mit Orangen bepflanzte Fläche von ca. 180.000 Dunam wird in etwa fünf Jahren ertragsfähig sein. Wenn auch den infolge des Wachstums der Produktion größer werdenden Schwierigkeiten des Absatzes Rechnung zu tragen ist, kann doch mit einer Reineinnahme von etwa fünf pal. Pfund pro Dunam gerechnet werden. Bei einem Steuersatz von 5% würde die Steuer 250 Müs pro Dunam betragen; die jährliche Steuereinnahme von Orangen wäre sonach auf eitwa 45.000 pal. Pfund zu schätzen. Abgesehen von Orangen können andere Pflanzungen gegenwärtig keine beträchtlichen Grundsteuer-Einnahmen bringen. Wohl ist eine erhebliche Steigerung derselben durchaus im Bereich des Möglichen, da in den letzten Jahren eine wachsende Tendenz des Anbaues von Obstbäumen zu beobachten ist. Die Gesamtfläche dieser Pflanzungen kann auf rund 225.000 Dunam geschätzt werden (Bananen 2500, Mandeln 18.000, Weinstöcke 75.000, Feigen 20.000, Oelbäume 100.000 und sonstige Obstbäume 10.000 Dunam). Der durchschnittliche Rohertrag aller dieser Pflanzungen, mit Ausnahme von Wein und Aprikosen, ist mit jährlich 1,500 pal. Pfund pro Dunam anzunehmen, wovon 50% auf Produktionskosten inklusive Verzinsung der immerhin nicht geringen Anlagekosten entfallen. Das reduziert den Reinertrag auf 0,750 pal. Pfund; die Grundsteuer zum Satz von 5 o/o würde sonach 37,5 Müs pro Dunam und die jährliche Steuereinnahme von allen diesen Pflanzungen etwa 8500 pal. Pfund ausmachen. Es ist grundsätzlich richtig, die unbearbeiteten Ländereien zur Besteuerung heranzuziehen. Eine höhere Besteuerung unbeärbeite-

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