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Palästina · 1934-02-01 · Heft 2-3 (Februar 1934) · p. Seite 53

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
17 (1934)
Issue
Heft 2-3 (Februar 1934)
Article
Die Frage der Einführung einer Grundsteuer in Palästina
Date
1934-02-01
Page
Seite 53 (sequence 9)
Language
German
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Kulturen in erheblichem Maße beeinflußt wird. Nach Feststellung der durchschnittlichen Roherträge sind die Preise derjenigen landwirtschaftlichen Produkte zu ermitteln, welche der Bemessung der Grundsteuer dienen sollen. Um eine brauchbare Bemessungsgrundlage zu finden, ist es bei Feststellung der Preise üblich, den Durchschnitt einer längeren Periode von 10 bis 15 Jahren zu nehmen. Bei einem solchen Durchschnitt findet ein gewisser Ausgleich zwischen den jährlichen Preisschwankungen statt. Dabei werden Jahre mit besonders günstiger Ernte und besonders hohen Preisen der landwirtschaftlichen Produkte ausgeschaltet. Man muß aber damit rechnen, daß diese Preise in Palästina besonders starken Schwankungen ausgesetzt sind, und daß in den letzten drei Jahren ein andauernder Rückgang derselben zu konstatieren ist. Vergleich der Kleinhandelspreise einiger landwirtschaftlicher Produkte 1927 bis 1931 in Mols Maß- Produkt einheit 1927 1928 1929 1930 1931 Weizen kg 13 15 13 9 3 Milch kg 29 33 33 33 25 Butter kg 243 258 217 200 171 Käse kg 107 100 100 75 75 Eier 10 41 40 45 34 26 Zwiebeln kg 10 9 7 6 7 Kartoffeln kg 12 13 11 10 11 Aus vorstehender Tabelle, in der die Preise einiger landwirtschaftlicher Produkte im Kleinhandel für die fünf Jahre 1927 bis 1931 angegeben sind, kommt der allgemeine Preisrückgang zum Ausdruck. So ist z. B. 1931 der Preis für Weizen im Vergleich zu 1928 um etwa 40% gesunken. Eine Berechnung der durchschnittlichen Brutto-Einnahmen für eine längere Zeit ist dadurch äußerst erschwert. Wären beispielsweise die Sätze der Grundsteuer gemäß den Preisen von 1928 bestimmt worden, so würde der Landwirt im Jahre 1930, zu einer Zeit des Rückganges der Preise seiner Erzeugnisse, in einem weit höheren Maße belastet werden als zur Zeit, da die Steuersätze eingeführt werden. Die realen Einnahmemöglichkeiten des Bauern würden nunmehr in keiner Weise seiner steuerlichen Belastung entsprechen. Diese Bedenken könnten dadurch beseitigt werden, daß man bei der Veranlagung der Grundsteuer eine gewisse Elastizität walten ließe. Der Steuersatz, auf dessen Höhe wir noch zu sprechen kommen, könnte durch periodische Revision und Neufixierung mit den Schwankungen der Preise in Einklang gebracht werden. Die durch Erhöhung oder Reduzierung des Steuersatzes zu erzielende Beweglichkeit der Steuer gibt auch die Möglichkeit, sie dem finanziellen Bedarf des Staats-Etats anzupassen; auch gestattet sie die Berücksichtigung der Verminderungen der Ernte infolge von Elementarereignissen wie Dürre usw. Dies wäre sowohl im Interesse des Steuerzahlers, für den auf diese Weise in Zeiten der wirtschaftlichen Depression eine zu starke steuerliche Belastung vermieden werden könnte, als auch im Interesse des

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