Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 16 (1933)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1933)
- Article
- Mandatskommission : der Bericht der englischen Regierung 1932 [Nachricht]
- Date
- 1933-07-01
- Page
- Seite 291 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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verhältnismäßig beträchtlich sein. Man kann sagen, daß ein großer Teil der von der Bevölkerung, jedenfalls der vom jüdischen Bevölkerungselement geschaffenen Unternehmungen, durch dieses ausländische Kapital finanziert wird. Von den registrierten Einwanderern sind 4228, unter ihnen 4215 Juden, aus Osteuropa, 745 (741 Juden) aus Mitteleuropa, 906 (846 Juden) aus den Vereinigten Staaten von Amerika und 539 (unter ihnen 128 Juden und 78 englische Polizisten) aus dem britischen Weltreich (mit Ausnahme von Aden und Indien) gekommen. 253 Personen wurde die Einwanderung nach Palästina verweigert, außerdem wurde eine Anzahl von Einwanderern im Laufe des Jahres deportiert, weil sie sich ohne Erlaubnis in Palästina aufhielten. Die Auswanderung von Palästinensern nach Sowjetrußland. Einem Wunsche der Permanenten Mandatskommission entsprechend, erteilt der Jahresbericht der Palästinaregierung auch Auskunft über den sogenannten „Exodus" von Palästinensern nach Biro-Bidschan. Hiezu wird im Bericht ausgeführt, die Bewegung, Juden in dieser Sowjetprovinz anzusiedeln, sei bald nach der im Jahre 1928 in Angriff genommenen Ansiedlung von Juden in der Krim organisiert und gleichzeitig mit der Bewegung zur Ermutigung der Niederlassung armenischer Flüchtlinge in Sowjetarmenien geleitet worden. Die jüdische Kolonisationsbewegung in Sowjetrußland wird durch die zur Erleichterung der Seßhaftmachung von Juden auf dem Lande in Rußland gegründete Organisation OZET durchgeführt. Den der Palästinaregierung zur Verfugungen stehenden Informationen zufolge wurde 115 in Palästina ansässigen Personen (unter ihnen auch Armeniern) die Erlaubnis, sich in Biro-Bidschan mit ihren Familien niederzulassen, erteilt; von 66 Familien weiß man, daß sie nach Biro-Bidschan ausgewandert sind. Einige von ihnen sind inzwischen in ihre palästinensische Heimat zurückgekehrt. Mit wenigen Ausnahmen handelte es sich um Mitglieder der Kommunistischen Partei Palästinas oder um Personen, die mit dieser Partei sympathisieren. Derzeit haben die Sowjetbehörden die Wanderbewegung suspendiert. Sie soll in Kürze wieder aufgenommen werden. Den Auswanderern wird von der Sowjetregierung eine 50 o/o ige Fahrpreisermäßigung erteilt und Mittellosen ein Darlehen gewährt Arbeiterfragen. Im Abschnitt über Arbeitsfragen wird zunächst eine amtliche Definition der Arbeitslosigkeit gegeben. Danach gilt als arbeitslos „ein Mann oder eine Frau der arbeitenden Klasse, der (die) zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vollständig oder hauptsächlich auf Lohnempfang angewiesen ist und derzeit ohne Beschäftigung und auf der Suche nach solcher ist oder eine auf weniger als drei Tage sieh erstreckende Beschäftigung hat". Unter diesen Begriff fallen auch Fellachen, die zwar für gewöhnlich im eigenen Betrieb arbeiten, jedoch zeitweilig darauf angewiesen sind, Lohnarbeit zu übernehmen. Dagegen gelten nicht als arbeitslose Personen, die Boden oder andere Produktionsmittel besitzen, aus deren Erträgnis sie ihren Lebensunterhalt vorwiegend besttreitenr kleine Händler oder Ladenbesitzer, Handwerker und ähnliche selbständig arbeitende Personen, die zeitweilig unbeschäftigt sind, sofern sie nicht gerade