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Palästina · 1933-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1933) · p. Seite 290

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Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1933)
Article
Mandatskommission : der Bericht der englischen Regierung 1932 [Nachricht]
Date
1933-07-01
Page
Seite 290 (sequence 4)
Language
German
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den Behörden der Luftstreitkräfte in allen Angelegenheiten betreffend die Vorkehrungen zur Verteidigung der jüdischen Siedlungen wurde fortgesetzt. Im April und im Oktober unterbreitete die Agency Vorschläge auf Festsetzung einer Arbeiter-Einwanderungs-Schedule von 3723 Personen (2688 Männer und 1035 Frauen), resp. von 6560 Personen (4380 Männer und 2180 Frauen). Nach entsprechender Beratung mit den Vertretern der Agency setzte] der High Commissioner die Quoten mit 2100 (1500 Männer und 600 Frauen), tresp. 4500 (3000 Männer und 1500 Frauen) fest. Besondere Erlaubnisse zur Einwanderung wurden ausgewählten Arbeitereinwanderern im Alter von über 35 Jahren gewährt. Einwanderung und Kapitalszufluß. Im Zusammenhang mit der Erörterung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um im Laude „solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen, die die Errichtung des Nationalheims des jüdischen Volkes sichern sollen", wird berichtet, daß im Jahre 1932 6370 jüdische Personen zur Einwanderung nach Palästina zugelassen wurden. Von diesen waren 6200 Arbeiter und Arbeiterinnen, «denen Einwauderungszertifikate zugeteilt worden waren. Außerdem wurden 3730 Personen, die schon früher als Touristen oder sonst zu vorübergehendem Aufenthalt nach Palästina gekommen waren, als Einwanderer registriert, nachdem sie ihre Qualifikation für die Einreihung in eine der Eiuwandererkategorien nachgewiesen hatten. Ferner gab es eine beträchtliche Einwanderung von Personen mit eigenem Kapital. Die Zahl der Einreisenden war 1932 um 15.908 größer als die der Ausreisenden. Die nach Abzug der auf Grund von Einwanderungszertifikaten nach Palästina gekommenen 6370 Personen verbleibende Zahl von Einreisenden setzte sich aus zurückkehrenden Einwohnern, Touristen, Pilgern und ähnlichen Kategorien zusammen. Da die Auswanderung aus Palästina fast ausschließlich Arbeiter, Kleinhändler und Kleingewerbetreibende betrifft, und alle Einwaiiderungsländer eine Sperre für Angehörige dieser Berufe, eingeführt haben^ so haben im Berichtsjahre fast durchwegs solche Personen Palästina verlassen, die sich zu längerem oder kürzerem Aufenthalte in ihre frühere Heimat, hauptsächlich in europäische Länder, begeben haben. Bemerkenswert ist die Steigerung der Einwanderung von Personen, mit einem Vermögen von 1000 Pfund und mehr; ihre Zahl betrug 754 gegen 269 im Jahre 1931. Unter ihnen fctefanden sich einige Personen, deren Vermögen wesentlich höher war als das vorgeschriebene Mindestkapital. In manchen Fällen haben die Einwanderer nicht ihr gesamtes Vermögen nach Palästina überfuhrt. Eine auch nur annähernde Schätzung des von diesen Einwanderern nach Palästina gebrachten Kapitals oder des Ausmaßes des qualifizierenden Kapitals, das nicht ihr Eigentum war, ist nicht möglich. In einzelnen Fällen besteht die Möglichkeit, daß das qualifizierende Kapital zum Zwecke der Einwanderungserlaubnis geliehen war. Nach den Summen jedoch zu schließen, die in Hausbauten und Pflanzungsanlagen investiert oder in den Banken deponiert wurden, um bei sich bietender Gelegenheit zu Investitionen verwendet zu werden, dürfte das von Einwanderern nach Palästina gebrachte oder von Personen, die noch im Ausland weilen und ihre Niederlassung in Palästina beabsichtigen, investierte Kapital

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