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Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland · 1872-01-01 · 1872 · p. Seite 7

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Journal
Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
Volume
1872
Date
1872-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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IRI
…/9759310-9805246--08-239867
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7 einen Gegen schreibe r, welche ihren Wohnsitz inFrankfurt a. M. haben müssen. Drei Verwaltungsmitglieder müssen stets active Mitglieder sein und dem Lehrerstande angehören. 8 26. Der erste Vorsitzende ladet zu den Sitzungen der Verwaltung und der Generalversammlung ein, leitet die Verhandlungen, erläßt unter Gegenzeichnung des Schriftführers die den Verein betreffenden Bekanntmachungen und vertritt in Gemeinschaft mit dem Schriftführer den Verein in allen Beziehungen nach Außen. 8 27. , Der zweite Vorsitzende hat im Falle der Verhinderung des ersten Vorsitzenden diesen zu vertreren. 8 28. Der Schriftführer führt das Protokoll in den Sitzungen der Verwaltung und der Generalversammlung; er besorgt alle nöthigen Briefe und Ausfertigungen und verwahrt das Archiv. An ihn gelangen die Gesuche um Aufnahme, welche er sofort zur Kenntniß der Verwaltungsmitglieder zu bringen hat. Er führt ein Verzeichniß der Mitglieder und der Bezugsberechtigten. 8 29. Der Rechner führt die Casse und die dazu gehörigen Bücher und ist für die Richtigkeit derselben verantwortlich. Er ertheilt mit dem Gegenschreiber über alle eingehende Gelder eine giltige Bescheinigung und hat dieselben monatlich im Vereinsorgan zu veröffentlichen. Er leistet die Auszahlung der von der Verwaltung festgesetzten Unterstützungsgelder und Jahrespensionen; er führt ein Verzeichniß der Mitglieder und der Bezugsberechtigten und sorgt in Verbindung mit dem Gegenschreiber für die zweckmäßigste Geldanlage (Z 22). Er verwahrt in Gemeinschaft mit dem Gegenschreiber das Vereinsvermögen (8 23).

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