Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
- Journal
- Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
- Volume
- 1872
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 fünf Jahren wieder zurück und tritt in ein neues Amt, so ist ihm, falls er den Bedingungen des Z 5 genügt, der Wiedereintritt in den Verein gestattet ohne Zahlung eines Einkaufsgeldes, jedoch.MA Nachzahlung der versäumten Jahresbeiträge (Z 7). . In keinem Falle hat der die Mitgliedschaft Verlierende, ^irgend einen Anspruch auf Rückzahlung Zahlungen und Beiträge. 8 ochws Mn Wer freiwillig aus dem Verein getreten, kann dierWitHMchM nur unter den in ZZ 4—8 angeführten Bedingungen wjedxxMlMWM seiner an den Verein geleisteten VII. Vereinsvermögen. ^,mrS msmzf ch»n 17, - Uw chjwui:rs« ti.A, Das Vereinsvermögen wird gebildet: mZs a. aus dem vorhandenen Capitalfond, s.. li^"r^ii!,nffarzä nx i). aus den jährlichen Beiträgen der'MitMedÄ^(A o. aus freiwilligen Schenkungen und Vermächtnissen, ä. aus den Zinsen des CaPitalsavtHrchrwW urs uoE s. aus den Einkaufsgeldern (ß.8^. üuj.-umwmwZ '.td r,ä r.'nckuü^ro« vmw -tnu 8 18. .guuräom Das Vereinsvermögen theilt sichiü 4>en-wifterneÄ OMd, in den VerwendungSantheil des JahrN uM in-dWRchs^rMftM4K .114/ Der eiserne Fond, als mmugreifbares Grundcapital des Vereins, wird vermehrt durch die§ KitzWMHgr^Mtz^Mz^DHe der Jahresbeiträge, durch SchenhyWsA rM. 'PyUWtyM.j-Hrs^Ml für beide. Letztere vom Geber getroffen werden. DM Den Berwend «EgSa.-y;tHM chesnJahxM^hjldEdiKjiHinsen des eisernen Fonds, sowie chie^ßMreuHälfttzchKrrIahxeMeiWgetZmz