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Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland · 1872-01-01 · 1872 · p. Seite 2

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Journal
Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
Volume
1872
Date
1872-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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IRI
…/9759310-9805246--03-239862
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spruch auf Unterstützung erheben zu können. Dieselben sind von der Zahlung eines Einkaufsgeldes befreit. Sie genießen alle Ehrenrechte -der activen Mitglieder. Wer durch besondere Verdienste um den Verein oder durch Zahlung der bis zum Oktober 1872 festgesetzten einmaligen Spende sich die Ehrenmitgliedschaft erworben, bleibt Ehrenmitglied. IV. Aufnahme der activen Mitglieder. 8 4. Zur Erwerbung der activen Mitgliedschaft ist jeder in einer Gemeinde oder an einer öffentlichen Schule nach den betreffenden Landes- oder Gemeindebestimmungen angestellte israelitische Lehrer berechtigt. Gleiche Berechtigung haben die im Amte stehenden Rabbiner. Wer das 50. Lebensjahr überschritten hat, kann als actives Mitglied nicht ausgenommen werden. 8 5.. Die Anmeldung zur Aufnahme geht unmittelbar an die Verwaltung, zu Händen des Schriftführers. Dem Aufnahmsgesuch ist beizusügen: o, ein von den betreffenden Behörden beglaubigter Nachweis über Befähigung und Anstellung (A4), V eine amtlich beglaubigte Angabe über das Alter des ,, Augemetdete!- und seiner Kinder, .. s. sjn amtlich beglaubigtes ärztliches Gesnndheitszeugniß. . ' ' 8 6. . lieber die - -ffnsnahme entscheidet die Verwaltung. Letztere ist im l-AMe dep Ablehnung eines Gesuches nicht verpflichtet, ihre Gründe Di^HK^ahmsurkunde wird vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet?' , ' . ' - 8 7- Jedes active Mitglied. verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen, bis zum 1. Juli des laufenden Rechnungsjahres zu zah- Beitrags Mss>2-LLalern — 6 R. W. (8 13, a). LE

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