Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
- Journal
- Statuten für die "Achawa", Verein zur Unterstützung Hilfsbedürftiger Israelitischer Lehrer, Lehrer-Witwen und -Waisen in Deutschland
- Volume
- 1872
- Date
- 1872-01-01
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- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Statuten für die Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen in Deutschland. --- I. Name des Vereins. 8 1. Der im Jahre 1864 gegründete Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen in Deutschland führt den Namen „Achawa" (Verein zur Brüderlichkeit). H. Zweck des Vereins. 8 2. . Der Verein bezweckt, seine dauernd oder zeitweise dienstunfähig gewordenen Mitglieder, sowie die Hinterbliebenen von /verstorbenen Mitgliedern nach Kräften zu unterstützen. III. Von der Mitgtirdschaftz 8 3. - Der Verein besteht a. aus activen Mitgliedern, d. aus Ehrenmitgliedern, Die activen Mitglieder haben als solche gleiche Rechte und gleiche Pflichten, wie sie sich aus den nachfolgenden Paragraphen ergeben. E hrenmitglie der sind alle diejenigen, welche den Jahresbeitrag eines activen Mitgliedes. Entrichten, ohste irgend einen An-