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Palästina · 1933-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1933) · p. Seite 15

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Journal
Palästina
Volume
16 (1933)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1933)
Article
Der Entwicklungsplan (Development Scheme) für Palästina
Date
1933-01-01
Page
Seite 15 (sequence 8)
Language
German
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Nach dieser Feststellung haben die 22.000 Fellachenfamilien, die in der Küstenebene wohnen, im Durchschnitt 95 Dunam kultivier baren Boden. Die Möglichkeit der Bewässerung, die in der Küstenebene fast überall vorhanden ist, ist nur zu einem sehr kleinen Teil und in vielen Dörfern gar nicht ausgenutzt. Die in arabischen Händen befindliehen Orangenpflanzungen gehören fast durchwegs nicht den Fellachen, sondern Großgrundbesitzern oder städtischen Kapitalisten. Der Vorschlag der Jewish Agency geht nun dahin, daß der Fellache statt einer Wirtschaft auf 95 Dunam unbewässerten Boden, eine Wirtschaft haben soll, die der F 1 ä c!h e riach um ein Drittel kleiner ist, von der aber 6 bis 15 Dunam für bewässerte Kulturen, davon ein Teil für Orangenpflanzungen zu benutzen sind. Dieser Plan kann durchgeführt werden, wenn die Fellachen ein Drittel ihrer Fläche an Juden verkaufen und mit dem Kauferlös, der bei einem Durchsdhriittspreis von 4 bis 5 Pfund pro Dunam etwa 150 Pfund betragen, würde, erstens ihre Schulden t bezahlen uiid sich von den Wucherzinsen befreien, zweitens ihr lebendes Inventar verbessern, drittens, einen Teil des ihnen verbleibenden Bodens bewässern und einige Dunam davon mit Orangen bepflanzen. Der Fellach, der nach Vollziehung des Verkaufes statt der früheren 95 Dunam nur 63 Dunam besitzen und davon zunächst 57 Dunam in der früheren Weise bearbeiten würde, könnte den Kauferlös von zirka 150 Pfund wie folgt verwenden. 1. 30 Pfund zur Bezahlung seiner Wuclierschulden, wodurch er jährlich 6 bis 9 Pfund Zinsen ersparen und von dem Drucke des Wucherers befreit sein würde; 2. 30 Pfund als seinen Anteil an den Kosten der Einrichtung einer Bewässerungsanlage für das ganze Dorf, die zur Bewässerung von 6 Dunam seines Bodens ausreicht; 3. 30 Pfund zur Bepflanzung von 3 Dtinam des bewässerten Bodens mit gepfropften Orangenbäumen, die schon nach. 3 Jahnen Früchte bringen (hierbei ist damit gerechnet, daß alle Handarbeit in der Orangenpflanzung von dem Fellachen selbst geleistet wird); 4. 15 Pfund für Verbesserung und Vergrößerung seines lebenden Inventars (Geflügel, Milchvieh, Zugvieh); 5. 45 Pfund als Beitrag zu seinem Unterhalt in den drei Jahren bis zur Fruchttragung der Orangenpflanzung. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Fellachen in der früheren und in der neu einzurichtenden Wirtschaft ergibt, daß dem Fellachen in der alten Wirtschaft für seinen Unterhalt, Kleidung und sonstige lebenswichtige Bedürfnisse nur etwa 33 Pfund blieben, während er in der neu einzurichtenden Wirtschaft in den ersten drei Jahren, d. h. bis zur Fruchttragung der Orangenpflanizung 57 Pfund Einnahmen erzielen kann. Dabei bleibt dem Fellachen die Möglichkeit, den Ertrag der Wirtschaft noch weiter zu erhöhen, indem er von seinen 6 Dunam bewässerten Bodens, die 3 Dunam, die er nunächst mit Gemüse bebaut, allmählich auch mit Orangen bepflanzt. Dadurch ist eine jährliche Mehreinnahme von 24 Pfund, d. h. eine Steigerung der Gesamteinnahmen auf 81 Pfuntd erreichbar. Es ist

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