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Palästina · 1932-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1932) · p. Seite 163

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1932)
Article
Die Grundlagen der Rechtsentwicklung in Palästina
Date
1932-05-01
Page
Seite 163 (sequence 4)
Language
German
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durch ihn aufgestellten Probleme wurde zuweilen als die vorbild- X63 liehe Lösung eines Rechtsfalles niedergeschrieben und auf bewährt, um in Zukunft zur Darnachachtung und Vorbild zu dienen. So wurde das westliche Recht ein Komplex abstrakter Formeln, die dem Richter als Maßstab für die Beurteilung des Einzelfalles zu dienen bestimmt waren, das östliche Recht hingegen eine Sammlung von Einzelfällen, aus denen die Rechtswissenschaft erst die übergeordnete Lebensregel zu abstrahieren hatte. Das eine sicherte den Erfolg gesetzmäßigen Handelns auf Kosten wahrhafter und ausgleichender Gerechtigkeit, das andere verbürgte die Verwirklichung der jeweils gültigen Gerechtigkeitsidee auf Kosten der Sicherheit. Im engen Räume Palästinas trafen östliches und westliches Recht zusammen. Ihr Zusammenstoß mußte zu einem Chaos führen. So gleicht heute Palästina auf dem Gebiete des Rechts einem Trümmerfeld, auf dem eine gewaltige Explosion Blöcke aus allerlei Systemen wahllos nebeneinander gelegt und ohne organische Verbindung übereinander getürmt hat. Noch immer bildet die Lehre Mohammeds und der nach ihm folgenden Gesetzeslehrer die Grundlage des bürgerlichen Rechts. Aehnlich der jüdischen Lehre macht sie keinen Unterschied zwischen Normen der Sittlichkeit und Normen des Rechts. Die göttliche, von dem Propheten und seinen Nachfolgern verkündete Ordnung beansprucht, das Leben des Menschen in seiner Totalität zu regeln und nicht nur sein äußeres soziales Verhalten. Nicht nur der Tat, auch der Gesinnung hat der Richter im Rechtsstreit Beachtung zu schenken. So konnte man nur von denen Rechenschaft verlangen, die auf eine bestimmte seelische Haltung festgelegt und den Vorschriften der Religion als der sittlichen Wurzel der Rechtsnormen unterworfen waren. Die Rechtsgemeinschaft ist die Religionsgemeinschaft und diese wieder ist mit der nationalen Gemeinschaft identisch. Deshalb hat es den Moslems immer Schwierigkeiten gemacht, klare Grundlagen für die Rechtsbeziehungen zu andern Völkern zu gewinnen. Eine Lösung in dieser Richtung schienen die im Mittelalter mit Frankreich und Venedig abgeschlossenen Kapitulationen zu sein. , Den fremden Kaufleuten, die von ihren an den Gestaden des Mittelmeeres liegenden Faktoreien aus mit den Moslems Handel trieben, wurde es gestattet, vor ihren eigenen Gerichten Recht zu nehmen. Aber was den Fremden ursprünglich als Gnade gewährt worden war, das wurde bald als ein Recht betrachtet, auf

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