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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 91

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Bodenreserve und Regierungspolitik
Date
1932-03-01
Page
Seite 91 (sequence 5)
Language
German
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reserve, die die Realisierung aller dieser großen Plane, wie auch, vielleicht nicht weniger großer in der Zukurift ermöglicht, mit allen ihr zur Verfügung: stehenden Mitteln zu schützen? Statt dessen verhindert sie in keiner Weis» die Uebergrüfe seitens der Beduinen auf die jüdischen Ländereien in der Haifa» Bay und ihre sonstigen Gewalttaten, wie das Ausroden von Bäumen, in der einzigen Bodenreserve in der Umgebung Haifas, dem kostbarsten Grundbesitz Palästinas. Die Behörden zeigen anscheinend mehr Neigung, die angeblichen Rechte der Beduinen auf das in dem Sümpf en dieser Gegend wachsende Gras, aus dem sie Matten flechten, zu schützein, als die der Juden, die die Böden rechtmäßig erworben, einen beträchtlichen Preis dafür gezahlt und darüber hinaus die großen Drainagearjbeiten durchgeführt haben, die für die Stadt Haifa und für das ganze Gebiet von unschätzbarem Nutzen sind. Es müssen seitens der Juden langwierige Prozesse geführt werden, um ihre unanfechtbaren Eigentumsrechte zu wahren. 3. Unter solchen Bedingungen bestand eine große Gefahr für alle unbesetzten oder unbebauten Ländereien der Juden. Für den Keren Kajemeth war sie um so größer, als der Erwerb von Länderteien für die zukünftige Entwicklung gerade seine wichtigste Aufgabe gewesen ist. Die Böden mußten längere Zeit unbesiedelt bleiben, da die Mittel der Jewash Agency nicht ausreichten, um eine neue Kolonisation in Angriff zu nehmen. Die Fläche der unbesetzten Ländereien des Keren Kajemeth belief sich Anfang 5692 (1. Oktober 1931) auf 34.942 Dunam. Zum Schutze seines Eigentums war er gezwungen, die Bearbeitung der Böden in einer Weise vornehmen zu lassen, die ihnen den Charakter von bestellten Aeekern gibt: man pflügt und besät sie, die Grenzer* werden mit Bäumen bepflanzt usw. Es handelt sich um Arbeiten provisorischer Natur, die keine bleibenden Werte schajffein. An sich sind es unproduktive Ausgaben, die der eigentlichen Ansiedlung kaum zugute kommen und ihre Kosten nicht verringern. Für den Kfebetn Kajemjeith ist es aber eine überflüssige Belastung, denn seine Mittel werden dadurch seinem eigentlichen Zweck entzogen. Es ist auch keineswegs eine geringe Belastung, denn in den seit 1929 verstrichenen Jahren mußten dafür bereits Tausende von Pfunden verausgabt werden. Die Tragweite des Problems tritt besonders klar hervor, wenn man an die Zukunft denkt. Mit der Vergrößerung der Lartdreserve des Keren Kajemeth wird sich auch das Areal seiner brachliegenden Böden von Jahr zu Jahr ausdehnen. Sollte dejr Zustand der Unsicherheit des unbearbeiteten Landbesitzes weiter anhalten, so würden auch die auf diesen Ländereien ruhenden unproduktiven Kosten von Jahr zu Jahr steigen. Die mit den unbestellten Böden verbundenen Ausgaben stellen sich noch höher, wrenn man berücksichtigt, daß der Keren Kajemeth außerdem noch die beiden Bodensteuern — Werko und zum Teil auch Oscher — zu leisten hat. (Soweit es sich um besiedelte Ländereien handelt, ist die Abwälzung dieser Steuern auf die Siedler, die dieselbe doch zu tragen haben, bisher noch bloß Theorie, denn trotz aller Bemühungen des Keren Kajemeth war er als Grundeigentümer gezwungen, auch diese Steuern zu zahlen.) Man müßte sich fragen, ob der bis jetzt verfolgte Weg auch weiterhin gangbar ist und ob es dem Keren Kajemeth gestattet sein soll, anstatt produktive Aufbauarbeit zu leisten, seine Gelder in dieser Weise zu verausgaben. Man kann sich auch vorstellen, daß bei einer

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