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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 90

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Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Bodenreserve und Regierungspolitik
Date
1932-03-01
Page
Seite 90 (sequence 4)
Language
German
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jüdischen Landreserve und der pse*i)dpwissenschaftlichen Fundierung des von der Shaw-Kommission geprägten Begriffes „landlose Araber" — ein Begriff, der übrigens vor der jüdischen Kritik nicht lange standhalten konnte — lieferte dieser Bewegung weitere Nahrung. Das inzwischen in Krajt getretene Gesetz über den Pächterschutz erschwerte die Lage no|ch mehr, indem es die Definition des „Pächters" in einer Weise ausdehnte, daß jede im Laufe einer gewissen Zeit ausgeübte Handlung, die an sich mit der Bodenbearbeitung in gar keinem oder in einem ganz lojfeen Zusammenhange steht, wie z. B. Tränken von Vieh, Abhauen von Bäumen, Pächterrechte auf das betreffende Land einräumte. Jeder konnte schließlich Ansprüche auf Pächterrechte konstruieren, und die Behörden, deren größte Sorge plötzlich das Los von Leuten geworden erschien, die solche Ansprüche erhoben, ließen Uebergriffe der Fellachen und Beduinen auf fremdes Eigentum, die in Ausübung von angeblichen Pächterrechten erfolgten, ungestraft zu. Der Umstand, daß alle diese Ueberf älle auf jüdisches Grundeigentum eine Tatsache der letzten zwei Jahre sind, beweist am besten, daß diese Handlungen nicht in der Natur der Dinge in Palästina liegen, sondern auf künstlich hervorgerufene Ursachen und nicht zuletzt auf die Duldung seiteps der Regierung! zurückzuführen sind. Denn früher kamen diese Dinge nicht vor und die vereinzelten Streitigkeiten fanden lediglich beim Abschluß von Bodentransaktionen statt. Wie kann man schließlich von den Fellachen oder Beduinen ein anderes Verhalten erwarten, wenn er sieht, daß die Regierung nicht daran denkt, diesen Vorgängen entgegejnzutretein? Wie kann man anders als mit dem Worte „Duldung" die Haltung einer Behörde bezeichnen, bei der die Förderung der — oft völlig imaginären — Nutzungsrechte dem Schutze der Eigentumsrechte vorangeht, einer Behörde, die die gesetzwidrige Besetzung eines Bodens geschehen läßt und nicht von dfem Ueibergreifer einen Beweis seiner Ansprüche fordert, sondern im Gfegenteil vom dem angegriffenen Grundeigentümer verlangt, daß er den NachwWis der Grundlosigkeit der Ansprüche des angeblichen Pächters erbringt. Eine solche Haltung mußte in den Köpfen der ungebildeten arabischen Dorfbevölkerung unvermeidlich die Vorstellung erwecken, daß an dem jüdischen Grundeigentum jeder Uebergriff erlaubt sei. Es ist so weit gekojmmen, daß gegenwärtig jeder unbesiedelte oder unbearbeitete Landbesitz unsicher geworfden ist, selbst wenn es sich um Baden handelt, der seit dreißig oder vierzig Jahren in jüdischen Händen ist. Nochnie waren die wichtigsten Interessen so schwer bedroht und noch nie ist die» Zahl der Prozesse in Verbindung mit Landbesitz so groß gewesen, wie in den letzten Jahren. Wie wenig die Regierung auch auf diejenigen Interessen, die in hervorragender Weise das gesamte Land betreffen, Rücksicht nimmt, wenn es sich um jüdisches Land handelt, beweisen die Vorgänge auf den Haifa-Bay- Ländereien. Die Prognose, die in bezug auf den Wert und die Bedeutung dieser Böden seinerzeit gestellt wurde, hat sich bereits durch die Entwicklung den wenigen Jahre, die seit ihrem Erwerb verstrichen sind, bewahrheitet. Die Rohölleitung mit dem Ausgang in der Haifa-Bay, die Bagdad—Haifa-Eisenbahn, das Aerodrom der Luftlinie London—Indien auf diesem Boden, die sich alle schon im Stadium der Verwirklichung befinden, sind die ernsten Beweise der hohen Bedeutung, welche diesen Läi^dereien bei der Entwicklung Palästinas beschieden ist. Wäre es nicht die primäre Aufgabe der Regierung, die Land-

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