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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 85

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
Date
1932-03-01
Page
Seite 85 (sequence 17)
Language
German
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der Interessen der Fellachen und kleinen Landwirte, die ja von der Rohrleitung am meisten betroffen werden können, als eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben in Palästina betont hat. (Art. XXI.) Eine Bestimmung, die die Interessen der Anlieger gleichfalls erheblich verletzen kann, und in dieser Form Widerspruch hervorrufen muß, ist das Recht, Wasser für die Zwecke der Gesellschaft aus Flüssen und Seen zu entnehmen. Wenn dabei auch ein „angemessener" Wasserbedarf der Anlieger für Haushalt, Industrie und Landwirtschaft zugesichert ist, so bleibt die Frage, wer hier bestimmt, welcher Wasserbedarf angemessen ist. Bei der Bedeutung des Wassers für die landwirtschaftliche Kolonisation in Palästina und den dauernden kostspieligen und hartnäckigen Bemühungen zur Erschließung neuer Wasserquellen wird jede Verminderung des zur Verfügung stehenden Wasserquantums auf Widerspruch stoßen. Die Regierung hätte hier verlangen müssen, daß die Entnahme von Wasser nur mit Zustimmung der Interessenten oder ihrer Vertreter erfolgen dürfe. Die Gesellschaft hätte sich dann immer noch mit der Zuführung von Wasser mittels spezieller Wasserleitungen aus Gegenden mit Wasserüberschuß behelf en können. Die Gleichgültigkeit, mit der hier wichtige Interessen der einheimischen Bevölkerung vernachlässigt werden, ruft die Interessenpolitik der Oelkonzerne und die Ausnützung der Machtstellung in anderen Ländern in Erinnerung. Es ist tief zu bedauern, daß sich diese Interessen auf dem Boden von Mandatsländern ohne Hemmung auswirken konnten. Mag auch der Buchstabe der Mandatssatzungen in einzelnen nicht ausdrücklich verletzt worden sein, die Tatsache bleibt, daß der Vertreter der an der Erschließung der Erdölschätze von Mossul am meisten interessierten Macht, der englischen Iraq Petroleum Company das wichtige Transitrecht durch Palästina gegeben hat, 1. ohne dafür irgend eine Gegenleistung zu verlangen, 2. ohne die Interessen der Bevölkerung gebührend wahrzunehmen und ihr 3. darüber hinaus noch wichtige Vorrechte eingeräumt hat. Es ist nicht die Tatsache der Verleihung der Konzession an sich, die zur Kritik Anlaß gibt, sondern ihre Regelung in einer Form, die 4urch die Interessen der Mandatarmacht und der Petroleumgesellschaft diktiert wurden. Es ist kein Zweifel darüber möglich, daß eine andere Bewerberin als die Iraq Petroleum Company von der Regierung Palästinas völlig andere Bedingungen gestellt bekommen hätte. Die Konformität der Interessen der Petroleumgesellschaft und der Mandatarmacht hat der Gesellschaft das

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