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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 83

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
Date
1932-03-01
Page
Seite 83 (sequence 15)
Language
German
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Handlungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Konzession konstituiert. (Art. II, 2, 3, 4, 5, Art. VI, XVII, XVIII.) Darüber hinaus verpflichtet sich die Gesellschaft, keine Anlagen innerhalb des Gebietes heiliger Stätten oder historisch bedeutsamer Plätze aufzuführen. (Art. III.) Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, daß die Gesellschaft einheimische Arbeitskräfte für die Zwecke ihres Unternehmens beschäftigen muß, mit der wichtigen Einschränkung allerdings, daß bei Mangel an geeigneten einheimischen Arbeitern der High Commissioner besondere Erleichterungen für die zeitweise Zulassung ausländischer Arbeitskräfte veranlassen wird. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese Arbeitskräfte nach Vollendung ihrer Aufgaben in ihre Heimat zurückzubeordern, falls nicht im Einzelfall ein Aufenthaltsrecht aes High Commissioners erteilt wird. (Art. XI.) Die Formulierung „falls nicht geeignete einheimische Arbeitskräfte verfügbar sind" ist dehnbar genug, um der Gesellschaft jederzeit zu gestatten, billige ausländsiche Arbeiter einzuführen. Was diese Bemühung vom Gesichtspunkte des Schutzes für einheimische Arbeiter wirksam gemacht hätte, fehlt leider: Eine Verpflichtung der Gesellschaft, einen bestimmten Minimallohn nicht zu unterschreiten, gleichviel, ob es wsich um in- oder ausländische Arbeiter handelt. Darüber noch später. Art. XXI schließlich verpflichtet die Gesellschaft, nach Abschluß entsprechender Abkommen mit anderen Ländern, durch die aie Rohrleitung geführt wird, die Arbeiten innerhalb acht Jahren nach Abschluß all der in Frage kommenden Abkommen auszuführen, Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, so hat der High Commissioner das Recht, das Abkommen zu annullieren. IV. Kritik und Schlußbetrachtung.17) Die endgültige Unterzeichnung der Verträge über die Ausbeutung des Erdöls in Mossul durch die Iraq Petroleum Company und seinen Transport nach dem Mittelmeer schließt ein wichtiges Kapitel der internationalen Erdölpolitik ab. Der Kampf um die Petroleumschätze Vorderasiens, der schon vor dem Kriege einsetzte, ist durch die anglosächssichen Mächte gewonnen worden. Abgesehen von 17) Diese Ausführungen waren geschrieben, als das Protokoll über die Sitzungen der Mandatskommission (C. 422, M. 176, 1931/VI) erschien, in denen die Pipelinekonzession in Palästina und Syrien diskutiert wurde. Abgesehen; von den rein mandatsrechtlichen Fragen, die in diesem Aufsatz nicht behandelt wurden, kommt ein Teil der Mitglieder der Kommission ebenfalls zu stark kritischer Stellungnahme.

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