Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1932)
- Article
- Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 82 (sequence 14)
- Language
- German
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zuerst befriedigt werden sollen und die Anwohner nicht einer ange* messenen Wasserversorgung (reasonable supply) für häusliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke beraubt werden. Dort^ wo spezielle Wassernutzungsrechte bestehen, kann nach Zustimmung des High Commissioners und nach Sicherung des lokalen Bedarfes das Enteignungsverfahren durchgeführt werden. (Art. XVI.) Außer diesen eindeutig bestimmten Rechten verpflichtet sich die palästinensische Regierung in einer Reihe von Fällen auch zur Gewährung von allgemeinen technischen Erleichterungen (facilities), um die Gesellschaft bei der Durchführung ihrer Aufgabe zu unterstützen. So werden besondere behördliche Erleichterungen für das Laden und Entladen der Schiffe, für die Ein- und Ausfuhr von Frachtgütern zugesichert, um diese Arbeiten unabhängig von Ort, Zeit, öffentlichen Feiertagen etc. durchzuführen. (Art. V, 4.) Die Hafenbehörden werden vom High Commissioner angewiesen, der Gesellschaft und ihren Unternehmern jede Unterstützung für das Ladegeschäft zu gewähren. (Art. VI.) Ebenso wird der High Commissioner jede Erleichterung für den geplanten Bau und Betrieb des Hafens der Gesellschaft gewähren, wobei die zuständigen Regierungsdepartements die notwendigen Zoll-, Quarantäne-, Immigrations- und Polizeifunktionen auszuüben haben. (Art. VII.) Im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse des Unternehmens in bezug auf ununterbrochene Betriebsführung wird bei Notständen und dringenden Reparatur arbeiten der High Commissioner spezielle Erleichterungen für den beschleunigten Transport von Arbeitskräften und Materialien, sei es des Tages, oder Nachts gewähren. (Art. XI.) Wichtig ist natürlich auch die Bestimmung, daß der High Commissioner entsprechenden polizeilichen Schutz der Gesellschaftsanlagen und ihrer Angestellten veranlassen wird, wenn auch diese Bestimmung für Palästina angesichts der konsolidierten Sicherheitsverhältnisse in diesem Lande weniger von "Bedeutung sein wird, als etwa in Syrien und dem Irak. Die Verpflichtung gilt sowohl für die Zeit während der Errichtung der Anlagen, als auch nachher. (Art. XVIII.) Verpflichtungen der Gesellschaft und Rechte der Regierung. Gegenüber den so außerordentlich umfassenden Konzessionen und Machtbefugnissen der Gesellschaft nehmen sich ihre Verpflichtungen resp. die Rechte, die sich die Regierung vorbehalten hat, sehr bescheiden aus. Natürlich wird bei einer Reihe von Punkten ein generelles Recht der Regierung auf Bestätigung von Plänen, Sonderabmachungen, speziellen Vorkehrungen und