Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 15 (1932)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1932)
- Article
- Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
- Date
- 1932-03-01
- Page
- Seite 79 (sequence 11)
- Language
- German
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anderen Orten an der Küste Palästinas enden, falls die erstgenannte Linienführung sich als unmöglich erweisen sollte. Die Gesellschaft hat das Recht, alle Ansprüche aus dem Abkommen nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung dem High Commissioner zu übertragen, wobei Einzelheiten der Uebertragung des Preises, und Bewertung der Anlagen durch ein besonderes Schiedsgericht bestimmt werden sollen. (Art. II). Nach Ablauf der Konzessionsdauer gehen die Rechte aus dem Abkommen und das Eigentum am unbeweglichen Besitz der Gesellschaft in Palästina an die Regierung über, falls nicht vorher eine Verlängerung der Konzession gewährt würde. b) Wirtschaftliche und finanzielle Rechte der Gesellschaft. Das Abkommen gewährt der Iraq Petroleum "Company weitgehende wirtschaftliche und finanzielle Vorrechte, wie sie vorher niemals ein wirtschaftliches Unternehmen in Palästina erhalten hat, selbst nicht die großen Erschließungsgesellschaften des Landes (Palestine Electric Corporation und Palestine Potash Co.), deren wirtschaftlicher Nutzen für das Allgemeinwohl zweifellos unbestritten ist. Der in Frage kommende Artikel IV lautet wörtlich: „No import tax, transit tax, export tax or other tax, or fiscal charge of any sort shall be levied on petroleum, naphtha, ozokerite, natural gases, whether in a crude state or many form of derivatives thereof, whether intended for eonsignment in transit or utilised for the industrial Operations of the undertaking. If the said products, crude or refined, are marketed locaily for consumption in Palestine or if they are utilised for requirements other than those of the undertaking they will be subjected to the same duties and fiscal charges, including import dues, as are leviable on similar products in Palestine. The conditions of the sale of such products in the local market will form the subject of an arrangement between the High Commissioner and the Company." (In Uebersetzung: „Keine Taxe für Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr oder sonstige Titel, keine staatliche Abgabe irgendeiner Art soll erhoben werden auf Petroleum, Naphta, Ozokerit, Naturgas, weder in ihrem rohen Zustand, noch auf ihrer mannigfachen Derivate, gleichviel ob sie zur Durchfuhr bestimmt sind oder für industrielle Verarbeitung durch die Gesellschaft gebraucht werden. Wenn die erwähnten Produkte, roh oder raffiniert, für den heimischen Bedarf in Palästina verkauft werden oder für anderen Bedarf, als solchen der Unternehmung selbst, werden sie denselben Ab-