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Palästina · 1932-03-01 · Heft 3-4 (März 1932) · p. Seite 72

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
15 (1932)
Issue
Heft 3-4 (März 1932)
Article
Die Konzessionen für die Pipeline Mossul-Haifa
Date
1932-03-01
Page
Seite 72 (sequence 4)
Language
German
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entschieden, worden. Zwar schien während des Krieges das Interesse Englands an den Oelschätzen Mossuls in den Hintergrund (getreten zu sein. Im Sykes-Pieot-Abkommen vom Mai 1916, das die Verteilung der im Orient eroberten Gebiete zwischen England und Frankreich regelte, hatte England auf den Bezirk von Mossul bis in eine Entfernung von etwa 60 km nördlich von Bagdad zugunsten Frankreichs verzichtet. Mossul sollte mit den Vilajets Damaskus und Aleppo als arabischer Schutzstaat unter das Protektorat Frankreichs kommen, während England sich Haifa, Akko und Mesopotamien südlich Bagdad sicherte. Allerdings hatte England nicht auf die bereits erhaltenen Konzessionen verzichtet, sondern vor der Unterschrift des Vertrages die französische Anerkennung dieser englischen Rechte, so weit sie vor dem Kriege zweifellos feststanden, ausbedungen.4) Aber schon kurz darauf, bei Friedensschluß, wurde ungeachtet des Sykes-Picot-Abkommens die Frage des Besitzes des Mossulgebietes wieder aufgeworfen. Auf der Friedenskonferenz im Jahre 1919 ergab sich darüber ein ernster Konflikt zwischen England und Frankreich, der schließlich damit beigelegt wurde, daß Mossul wieder zu dem britischen Einflußgebiet geschlagen wurde, während Frankreich den Anteil am Mossulpetroleum erhielt, der Deutschland auf Grund seiner 25 o/o igen Beteiligung an der Turkish Petroleum Company zukam. Der ganze Fragenkomplex wurde schließlich nachdem inzwischen immer wieder kleinere Differenzpunkte aufgetaucht waren, durch das Petroleumabkommen von San Remo geregelt.5) Darnach erhält die französische Regierung oder ihre Beauftragten 25% der Nettorohölproduktion, die sich die englische Regierung aus den mesopotamischen Feldern sichern kann, wenn die Regierung selbst die Ausbeutung übernimmt. Wenn die Ausbeutung der Oelfeider von einer privaten Gesellschaft vorgenommen wird, so hat die französische Regierung Anspruch auf Ueberlassung von 25% der Anteile dieser Gesellschaft. Die betreffende Gesellschaft hat jedoch unter dauernder britischer Kontrolle zu stehen. (Par. 7) England konnte der französischen Regierung diese Beteili- 4) Außer dem genannten Aufsatz von E. M. Earle hat dieser der Vorgeschichte der Oel- und Bahnkonzessionen eine umiassende Darstellung „Turkey,* the great powers and the Bagdad Railway", Philadelphia 1918 gewidmet. Als fundierte Darstellung nach den Quellen ist weiter wichtig: Davanport and S. H. Cooke, The Oil Trusts and Anglo-Ameriqan Relations, London 1925. 5) Text in Partiamenta,ry Papers Cmd. 675, 1920.

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