Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1931)
- Article
- Organisation, Arbeitsbedingungen, Lohn- und Lebensverhältnisse der jüdischen Arbeiter Palästinas
- Date
- 1931-10-01
- Page
- Seite 400 (sequence 6)
- Language
- German
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Ueber Stundenentlohnung. 1180 Arbeiter (37 Prozent) bekommen schon bei der ersten Ueberstunde einen 25prozentigen Zuschlag zu ihrem Normallohn, 1136 (36 Prozent) von der dritten Ueberstunde, 348 (11 Prozent) schon von der ersten Ueberstunde an einen öOprozentigen Zuschlag zu ihrem Normallohn. Hingegen erhalten 725 (23 Prozent) überhaupt keinen Ueberstundenzuschlag. Die Mehrzahl aller Betriebe (53) verwendet keine Ueberstunden, in diesen sind 1148 (36.3 Prozent) beschäftigt. Kündigung und Abfertigung. 2478 Arbeiter (78 Prozent) können nur mit Zustimmung der Gewerkschaft entlassen werden, bei 438 (13 Prozent) besteht keinerlei Bindung, in den anderen Fällen ist die Zustimmung des lokalen Betriebsrates erforderlich, oder zumindest die Verpflichtung festgelegt, von der erfolgten Entlassung die Gewerkschaft zu verständigen. Es ist klar, daß gerade bei Entlassungen die Stärke oder die Schwäche der gewerkschaftlichen Organisation zum Ausdruck kommt. Während von allen Industriearbeitern Tel-Avivs 84 Prozent die Vorteile der ersten Kündigungsart genießen, ist dies in Haifa nur bei 66 Prozent und in Jerusalem bei 55 Prozent der Fall. Mehr als die Hälfte aller Arbeiter (53,8 Prozent) erhält keinerlei Abfertigung im Kündigungsfalle, dagegen besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Abfertigungen bei 733 (23 Prozent) Arbeitern. In den anderen Fällen wird zum Teil eine Abfertigung gezahlt, ohne daß aber eine Verpflichtung bestünde, zum anderen Teil wird in jedem Falle besonders verhandelt. Die Höhe der AbfertÄgungssumme ist verschieden. Die Mehrzahl erhält eine Bezahlung von vierzehn Tagen für jedes Arbeits jähr, andere aber auch vier und drei Wochen für jedes Arbeitsjahr. Es besteht auch für einen Teil eine Art Staffelung: für das erste Jahr acht Tage, das zweite zehn, das dritte zwölf und das vierte Jahr vierzehn Tage. Es muß immer wieder betont werden, daß keinerlei gesetzliche Regelung der Arbeitsverhältnisse besteht, auch seit Amtsantritt der englischen Arbeiterregierung ist nicht eine einzige neue Verordnung erlassen worden. Alle Errungenschaften in Industrie und Landwirtschaft (wie insbesondere Achtstundentag, Minimallohn usw.) sind einzig der organisierten Kraft der Arbeiterschaft zuzuschreiben. Die Lohnverhältnisse bei den Bauarbeitern. Ende Dezember 1930 wurde eine Zählung der beim Bau beschäftigten Arbeiter in Tel-Aviv vorgenommen: an 79 Baustellen wurden 554 Arbeiter gezählt. Von diesen waren bloß 64,2 Prozent in der Histadruth organisiert, 24,8 Prozent unorganisiert und die restlichen 11 Prozent gehörten größtenteils anderen Organisationen, teils waren es selbständige Handwerker. Nach ihrer Herkunft sind 80 Prozent europäische Arbeiter (Aschkenasim), die übrigen 20 Prozent Jemeniten und Sefardim gewesen. Von den europäischen Arbeitern waren fast die Hälfte (46.8 Prozent) Fach-> 32.7 Prozent Schwarzarbeiter und 20.5 Prozent bei der Herstellung von Baumaterialien beschäftigt. Bei den Jemeniten überwogen die Zementarbeiter, bei den Sefardim die Schwarzarbeiter. Der größte Teil aller Arbeiter (47.4 Prozent) verdiente im Tage durchschnittlich 300 Mil (zirka 10 öst. Schilling), 13.7 Prozent — 200 und 250 Mil. Diese zwei niedrigsten Lohnstufen bezogen sich auf 121 Arbeiter, von denen