Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Die grundlegenden allgemeinen Fragen bezüglich der Bewässerungsprobleme in Palästina
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 332 (sequence 4)
- Language
- German
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III. Die Schaffung von lokalen Bewässerungsgenossenschaften wird auf natürliche Weise die Notwendigkeit parasitärer Formen unter den kleinen Wasser-„Konzessionären" eliminieren. Durch die Entwicklung der Irrigationsarbeiten und der Irrigation wird aber naturgemäß die Vorfrage der Nützlichkeit einer großen Unternehmungsgesellschaft aufgeworfen, die erfahren in diesen Arbeiten ist, einer Gesellschaft mit * großer ökonomischer Kapazität und Verantwortlichkeit, die die Fähigkeit zur Ausführung und zum Betriebe der Wassereinrichtung hat. Vom technischen Gesichtspunkt aus wird man zu einer großen Konzeintration der Erfahrung gelangen. Diese Gesellschaft wird ein Interesse daran haben, die Ressourcen an Wasser aufs höchste zu steigern und sie gemäß den darauf bezüglichen Forschungen zu vervollkommnen, sie wird im Bereich ihrer Kompetenz zu einer bestimmten Ordnung bezüglich der Irrigationstätigkeit verpflichtet sein und wird die Betreffenden dazu verpflichten. Ihre Aufgabe, jedem Kolonisten nach seinem tatsächlich notwendigen Bedarf Wasser zu sichern, wird die Notwendigkeit gesonderter Einrichtungen für die kleinen Besitzungen ausschalten, die im Verhältnis zur kleinen bewässerten Bodenf lache sehr kostspielig sind. Die verläßliche technische Verantwortlichkeit ist bei einer solchen Gesellschaft möglich, ebenso eine Senkung der Kosten der Arbeiten im Vergleich zu den Kosten der kleinen Unternehmungen infolge einer einheitlichen Verwaltung und infolge der Tatsache, daß di[e Käufe einheitlich von rationell organisierten und erfahrenen Zentralstellen getätigt werden. Es gibt keine Notwendigkeit, der Gesellschaft Monopolrechte zu gewähren. Ich sehe auch keinen Vorteil darin, ihr irgendwelche besonderen Privilegien allgemeiner Natur zu geben. Die Gesellschaften müßten fast in allen Fällen die Finanzierung der Arbeit übernehmen, wobei Amortisation inklusive Zinsen in 5 bis 15 Jahren vorzusehen wäre. Die Wichtigkeit dieser Sache ist groß, wenn man bedenkt, daß in den Orangenpflanzungen zum Beispiel die Einrichtungskosten für Bewässerung zirka 25 Prozent der Gesamtinvestition des ersten Jahres betragen. Die Leistungen der Gesellschaften — technische, administrative, aufbauende und finanzielle — werfden beim Verkauf des Wassers an den Landwirt durch einen Preisaufschlag eingebracht. Eingezogen werden diese Beträgve entweder direkt durch die Gesellschaft oder vermittelst der lokalen Wasserkörperschaften. Die Bewässerungsunternehmungsgesellschaften bieten, wenn sie gut organisiert sind, die Gewißheit einer sicheren Kapitalsanlage. Eine nützliche Zusammenarbeit zwischen den Bewässerungsgesellschaften und den lokalen Körperschaften soll vorgesehen werden. Eine Zusammenarbeit mit dem Bewässerungsinstitut könnte in Betracht gezogen werden und die Gesellschaften müßten aus diesem Titel an ihm mit entsprechenden Beiträgen teilhaben. IV. Nach den Erfahrungen im Auslande muß man die Möglichkeit zugeben, daß man eine klare Umschreibung der Rechte und Pflichten zwischen der Regierung und Allgemeinheit und dem Landwirt erzielen kann. Dies ist die Voraussetzung zu einem guten und sicheren zweiseitigen Geschäft zwecks breiter Entwicklung der Bewässerung. a) Es ist wichtig, die normalen Funktionen der Regierung in diesen Bewässerungsproblemen in bezug auf die juristische Seite der Sache klar zu sehen. Es gibt deren zwei. 1. Als Rechtsbewahrer für die Interessen aller und jedes einzelnen hat