Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Die neue Pächterverordnung von 1931 und ihre Tendenzen
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 286 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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286 entschädigen mußte. Heute, nach dem neuen Recht, werden die Bodenbesitzer überhaupt ausgeschaltet und existieren quasi gar nicht mehr. Das neue Prinzip ist, daß irgend jemand irgendwelche Arbeiten auf einem Boden ausgeführt hat, die ihm Nutzen gebracht haben, ganz gleich, ob diese Arbeiten vielleicht reine Zerstörungsarbeiten waren, die dem Bodenbesitzer großen Schaden brachten, also Tätigkeiten, die sonst das Gesetz mit Gefängnis oder Geldstrafen bestraft. Die Hauptsache ist, daß die Arbeiten auf dem Boden dem Arbeiter Nutzen gebracht haben — dann bekommt er dafür noch einen Preis und seine Arbeiten bekommen sozusagen gesetzliche Rechte. Kein Richter kann ihn jetzt von dem Boden vertreiben, bis der High Commissionar erklärt, sich davon überzeugt zu haben, daß der Betreffende jetzt ein Einkommen hat, das zu seinem Lebensunterhalt genügt. Wer in Zukunft für sich die Rechte eines Pächters verlangt, braucht dazu nur zu beweisen, daß er irgendeine wirkliche Beziehung zu dem Boden hatte. Dann ist er von allen Schwierigkeiten befreit, in Zukunft für seinen Lebensunterhalt sorgen zu müssen. Es genügt für ihn — auch wenn er falsche Zeugen bringt, und solche kann er jederzeit finden — daß er gewohnheitsmäßig in bestimmte Bodenflächen eindrang, seine Herden in die Felder des Nachbarn trieb, oder von Zeit zu Zeit irgendwelche Gräser abgeerntet hat. Dieser Beweis sichert ihm dann für alle Tage seines Lebens sein Einkommen! Wer die Bedingungen unseres Landes kennt und weiß, wie viele falsche Zeugnisse immer wieder abgelegt werden, muß verstehen, welches Unglück und welche Aufforderung zum Raub geradezu in der Ordre von 1931 liegt, die ausgesprochene Rechte allen möglichen Leute überantwortet, wenn sie nur gewohnt waren, irgendwelche, wenn auch verbotene Tätigkeiten auf dem Besitz von anderen auszuüben. Dieses neue Recht, Einkommen zu garantieren, wird in dem § 3 a so ausgedrückt: „Selbst wenn nach Ablauf eines Jahres der Pächter von dem Aufhören des Pachtverhältnisses benachrichtigt wird und das Gericht sich überzeugt hat, daß das Pachtverhältnis rechtmäßig beendet ist, selbst dann darf das Gericht erst Befehl zum Verlassen des Bodens geben, wenn der Betreffende nachweisen kann, daß der High Commissionar sich überzeugt hat, daß der Pächter dann über dasselbe Einkommen verfügt, das er aus der Bearbeitung des Bodens gezogen hat." Unter den jetzigen Bedingungen des Landes ist jeder Bodenbesitzer zur Zahlung von Werko- und Oschersteuern verpflichtet,