Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 14 (1931)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1931)
- Article
- Probleme der Finanzierung des Palästina-Aufbaues
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 277 (sequence 29)
- Language
- German
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Mitgliedern, und zwar einem Delegierten des Völkerbundes, einem 2TT Delegierten der Vereinigten Staaten, einem Delegierten der Mandatarmacht und drei Delegierten der Jewish Agency besteht. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende (entweder der amerikanische oder der Völkerbunddelegierte). Damit ist gleichzeitig völlig klargestellt, daß der ganze Anleiheerlös ausschließlich zu produktiven Anlagen verwendet wird. Die Auflegung der Anleihe erfolgt in Tranchen, die nach Bedarf der Bank mit der Ausarbeitung ihrer Geschäfte abgerufen werden. Die Bank gibt Kredite längerer und kürzerer Frist für Pflanzungen und sonstige Betriebe; es werden verschiedene Kreditkategorien auszuarbeiten sein, die in speziellen Departements der Plantations and Settlements Bank organisiert werden. Die Jewish Agency verpflichtet sich, entweder direkt oder im palästinensischen Publikum 20 Prozent der gesamten Anleihesumme, also 600.000 Pfund aufzunehmen. Nach einer Schätzung von Herrn Hoofien, dem General Manager der A. P. B., betragen heute die langfristigen jüdischen Depositen, die nur aus Mangel an einem garantierten palästinensischen Placet nicht in eine feste Anlage gehen, über eine Million Pfund. Die Sicherheiten, die das Bankdirektorium in Anleihezeiten zu bieten hat, sind außer dem eigenen Aktienkapital der Bank: a) Sämtliche Pflanzungen und Siedlungen und sonstigen wirtschaftlichen Aktiven, die von der Jewish Agency mit Hilfe der Bank geschaffen werden und die die Jewish Agency sich verpflichtet, so lange in der vollen Verfügungsgewalt des Bankdirektoriums zu belassen, bis die gesamte Anleihe amortisiert ist. b) Sämtliche städtische und ländliche Böden, die mit Hilfe der Bank erworben oder amortisiert werden und die die Bodenkauf sgesellschaft der Jewish Agency sich bereit erklärt, so lange in der Verfügungsgewalt des Bankdirektoriums zu belassen, bis die gesamte Anleihe amortisiert ist. Diese Böden haben mit dem Fortschritt der Kolonisation, wie bekannt, eine stetige Wertzuw a chst endenz. c) Sämtliche übrigen Forderungen der Bank. Der Zinsendienst der Anleihe beruht: a) Auf den ordentlichen Geschäftsüberschüssen und Reserven der Settlements and Plantations Bank. b) Auf einem garantierten Zuschuß an den Jewish Agency Fonds, sollten die ordentlichen Geschäftsüberschüsse der Bank eine Marge zwischen Aktiv- und Passivzinsen offen lassen.